Fertigstellung eines Bauvorhabens

Je nach Bauvorhaben und Bewilligungsform müssen Sie die Fertigstellung eines Bauvorhabens der Wiener Baupolizei (MA 37) in einer der folgenden Arten anzeigen beziehungsweise melden:

Fertigstellungsanzeige

Notwendige Unterlagen für Fertigstellungsanzeige

Eine Fertigstellungsanzeige muss erfolgen bei:

  • Bewilligten Baumaßnahmen mit Bescheid
  • Einem vereinfachten Baubewilligungsverfahren
  • Bei Bauanzeigen für Baumaßnahmen im Gebäudeinneren, ausgenommen Schaffung von Sanitäranlagen und Bädern, für die eine Fertigstellungsmeldung ausreicht

Fertigstellungsmeldung

Fertigstellung im Kleingarten

Fertigstellungsanzeige - Kleingarten(wohn-)häuser

Fertigstellung von Aufzügen

Formulare zu Aufzügen

Fertigstellung von Ölfeuerungsanlagen

Formulare zu Ölfeuerungsanlagen

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