Auszug aus der alten Wohnung - Übersiedlungstipps der Stadt Wien
Kündigung Mietvertrag
Der Mietvertrag sollte fristgerecht gekündigt werden, um doppelte Mietzahlungen zu umgehen. Die Frist ist dem Mietvertrag zu entnehmen. Die Kündigung sollte schriftlich und eingeschrieben erfolgen.
An-/Um- und Abmeldung
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt beziehungsweise diese aufgibt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von drei Tagen an- beziehungsweise abzumelden: Bestätigung der Meldung
Renovierungsarbeiten
Bitte nehmen Sie bezüglich etwaiger Renovierungsarbeiten (gemäß Mietvertrag) rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Hausverwaltung auf.
Kündigungen - Ummeldungen
Die Kündigung der Anschlüsse, Dienstleistungen, Zeitungsabonnements und so weiter, sollte fristgerecht erfolgen, wenn sie auf der neuen Adresse nicht mehr benötigt werden. Bei Mitnahme der Dienstleistung an die neue Adresse, muss nur die Ummeldung durchgeführt werden: Adressänderungen
Schlüsselübergabe, Kautionsrückzahlung
Die Schlüsselübergabe und Kautionsrückzahlung sollte gemäß Mietvertrag erfolgen. Die Schlüsselübergabe sollte sich der*die Mieter*in quittieren lassen.
Umzugsfirma, Leihwagen, Umzugskartons
Das Organisieren einer Transportfirma beziehungsweise eines Leihwagens sollte spätestens zehn bis 14 Tage vor dem Tag der geplanten Übersiedlung erledigt werden. Nicht vergessen: Umzugskarton bestellen beziehungsweise kaufen.
Halte- und Parkverbote für Umzug
Wer Platz für den Umzugswagen benötigt, sollte eine kurzfristige Halteverbotszone beantragen: Kurzfristige Halteverbotszone - Bewilligung
Müllentsorgung
Tipps zur richtigen Sperrmüllentsorgung stellt die MA 48 zur Verfügung: Sperrmüll
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- Letzte Aktualisierung: 10.10.2025, 17.14 Uhr
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