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Gebäudepickerl sichert leistbares Wohnen

Bis Ende 2027 müssen alle Wiener Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, über ein Bauwerksbuch verfügen. Bis Ende 2030 betrifft dies auch alle Gebäude zwischen 1919 und 1945.

Wer Eigentum besitzt, hat Rechte, aber auch Pflichten. Laut § 129 der Wiener Bauordnung sind Eigentümer*innen etwa dazu verpflichtet, ihre Bauwerke in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften entsprechendem Zustand zu erhalten. Mit dem Bauwerksbuch wird dafür ein zentrales Instrument weiter ausgebaut, das langfristig zur sicheren und nachhaltigen Erhaltung des Gebäudebestands beiträgt.

In Wien ist man zu Recht stolz auf den sehr großen Bestand an Altbauten, der das Erscheinungsbild der Stadt einzigartig macht. Aber Wien darf nicht zu einem Freiluftmuseum werden, sondern muss eine durchwegs belebte Stadt bleiben. Deswegen müssen wir den Wohnraum und die Wohnqualität in unseren Altbauten schützen. Bereits jetzt kontrolliert die Stadt den Bestand durch die Offensive Altbautenschutz systematisch. Mit der Einführung des verpflichtenden Bauwerksbuches wird zukünftig der Nachweis eingefordert, für die Instandsetzung des Hauses aktiv zu sorgen. Denn Altbauten gehören nicht nur zum Erscheinungsbild Wiens. Sondern sie bieten auch leistbaren Wohnraum, der durch das Mietrecht reguliert ist.

Was ist ein Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch dient der strukturierten Dokumentation des Zustands jener Bauteile eines Gebäudes, deren Verschlechterung eine Gefährdung der Gesundheit von Menschen verursachen kann. Ziel ist es, notwendige Instandhaltungen und Sanierungen frühzeitig zu erkennen und Gebäude langfristig gebrauchstauglich, sicher und werterhaltend zu betreiben. Gleichzeitig schafft das Bauwerksbuch eine wichtige Grundlage für eine systematische und nachhaltige Gebäudeverwaltung. Bereits seit der Novelle der Wiener Bauordnung 2014 ist die Registrierung des Bauwerksbuchs für Neubauten verpflichtend und die Bestätigung über die Erstellung des Bauwerksbuches muss gemeinsam mit der Fertigstellungsanzeige übermittelt werden.

Mit der Bauordnungsnovelle 2023 wurde die Verpflichtung nun deutlich ausgeweitet: Bis Ende 2027 müssen alle Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, über ein Bauwerksbuch verfügen. In einem 2. Schritt gilt die Verpflichtung bis Ende 2030 auch für Gebäude mit Baujahr zwischen 1919 und 1945.

Wen betrifft die Verpflichtung?

Die Verpflichtung gilt für sämtliche Eigentümer*innen von Gebäuden, vom Einfamilienhaus bis hin zum Zinshaus. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser und Kleingartenwohnhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter bebauter Grundfläche.

Worauf ist bei der Erstellung des Bauwerksbuchs zu achten?

Das Bauwerksbuch muss von einer fachlich qualifizierten Person (Ziviltechniker*in, Baumeister*in, gerichtlich beeidete Sachverständige) erstellt werden. Welche Inhalte ein Bauwerksbuch aufweisen muss, kann im Merkblatt auf der Website der Baupolizei (MA 37) nachgelesen werden. Die Erstellung des Bauwerksbuches und dessen Registrierung über das Datenportal der Baupolizei ist verpflichtend. Es gibt keine formalen Vorgaben. Die Registrierung im Datenportal kann auch durch die Eigentümer*innen selbst erfolgen.

Die Baupolizei fordert das Bauwerksbuch nur bei Bedarf an. Im Zuge der Registrierung sind nur die Bestätigung über die Erstellung des Bauwerksbuches und die Bestätigung der Erstprüfung zu übermitteln, nicht aber das Bauwerksbuch selbst. Wird, trotz Verpflichtung, kein Bauwerksbuch erstellt, liegt die Verantwortung aus baurechtlicher Sicht solidarisch bei den Eigentümer*innen des Gebäudes.

Mehr Planungssicherheit und nachhaltiger Werterhalt

Die Stadt Wien verfügt über einen sehr großen Altbaubestand: Rund 31.000 Gebäude in Wien wurden vor 1919 errichtet, weitere 23.500 Gebäude wurden zwischen 1919 und 1945 gebaut. Diese sind besonders charakteristisch für das Wiener Stadtbild. Gleichzeitig bringen sie besondere Herausforderungen bei der Erhaltung mit sich.

Der Schutz des Altbaubestandes ist in Wien umfangreich geregelt. So wurde beispielsweise seit dem Inkrafttreten der Bauordnungsnovelle 2023 keine einzige sogenannte "Wirtschaftliche Abbruchreife" genehmigt. Das Bauwerksbuch trägt dieser Thematik Rechnung und bringt dabei zahlreiche Vorteile mit sich, insbesondere für Eigentümer*innen und Hausverwaltungen. Durch die strukturierte Dokumentation können notwendige Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen besser geplant und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus leistet das Bauwerksbuch einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen: Durch regelmäßige Instandhaltung wird die Lebensdauer von Gebäuden verlängert. Dadurch entstehen ökologische und finanzielle Vorteile. Speziell im Altbau, wo Mieten über das Mietrechtsgesetz (MRG) durch den Richtwertmietzins gedeckelt sind, leistet das Bauwerksbuch einen wichtigen Beitrag, um leistbares Wohnen zu gewährleisten.

Bauwerksbuch registrieren

Eigentümer*innen wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Erstellung des Bauwerksbuches auseinanderzusetzen und die notwendigen Unterlagen vorzubereiten. Bei Fragen steht die Baupolizei beratend zur Verfügung.

Kontakt zur Baupolizei

Amtsweg

Bauwerksbuch - Registrierung

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Stadt Wien - wien.gv.at-Redaktion

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