
Die Genehmigung nach den Bestimmungen der Wiener Bauordnung zur Anwendung von Sprengmittel im Zuge von Bauverfahren und beim Abtragen von Bauwerken erteilen die Techniker*innen der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA36) im Rahmen der sicherheitstechnischen Beurteilung von Betriebsanlagen.
Weiters beurteilen und überprüfen sie die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen, wie zum Beispiel Feuerwerkskörpern in Supermärkten und Baumärkten.