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Gleichbehandlungsbericht der Übertragungsnetzbetreiberin

Zusammenfassender Bericht gemäß § 75 Abs. 2 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) über die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms getroffenen Maßnahmen

Die Austrian Power Grid AG (APG) hat durch ihren Gleichbehandlungsbeauftragten den Bericht über die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms getroffenen Maßnahmen gemäß § 75 Abs. 2 1. Satz WElWG 2005 an das Amt der Wiener Landesregierung vorgelegt. Der vorgelegte Bericht ist auf der Website der APG öffentlich abrufbar.

Mit diesem zusammenfassenden Bericht kommt das Amt der Wiener Landeregierung der Verpflichtung gemäß § 75 Abs. 2 2. Satz WElWG 2005 nach und berichtet zusammengefasst über folgende wesentliche Maßnahmen, die dem vorgelegten Bericht der APG für den Zeitraum 2025/2026 zu entnehmen sind:

  1. Der benannte Gleichbehandlungsbeauftragte und sein Stellvertreter handeln in ihrer Funktion weisungsfrei.
  2. Die APG ist ein eigenständiges Unternehmen und verfügt über alle erforderlichen personellen, technischen und wirtschaftlichen Ressourcen. Als Aktiengesellschaft besteht eine weitgehende gesellschaftsrechtliche Unabhängigkeit vom integrierten Konzern VERBUND. Diese Unabhängigkeit ist auch in internen Dokumenten wie Satzung und Geschäftsordnung festgehalten.
  3. Durch die Zertifizierung als Unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber hat die APG nachgewiesen, über die für diese Tätigkeit erforderlichen Mittel zu verfügen. Darüber hinaus ist die APG nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 und ISO 45001 zertifiziert.
  4. Eine Einflussnahme durch VERBUND erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Ausmaß bei der Wahrnehmung von Eigentümerinteressen.
  5. Die APG handelt diskriminierungsfrei und behandelt alle Marktteilnehmenden nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Dadurch sollen Informations- oder Wettbewerbsvorteile für VERBUND ausgeschlossen werden.
  6. Die seit 2019 implementierte Richtlinie "ITO - Unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber" regelt das ITO-konforme Verhalten der Mitarbeitenden und des Vorstands der APG im Umgang mit Unternehmen des VERBUND-Konzerns. Auch im Jahr 2025 wurden Mitarbeitende und Vorstand entsprechend geschult.
  7. Kommerzielle und finanzielle Vereinbarungen mit VERBUND werden der Regulierungsbehörde E-Control Austria zur Genehmigung vorgelegt. Diese prüft die Vereinbarungen insbesondere auf Marktüblichkeit und Nichtdiskriminierung.
  8. Die Unternehmensleitung und die Beschäftigten der APG handeln unabhängig von VERBUND. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch die Regulierungsbehörde sowie durch den Gleichbehandlungsbeauftragten überprüft.
  9. Die APG gewährleistet Transparenz bei ihrem Handeln. Veröffentlichungen und Weitergaben wettbewerbsrelevanter Daten erfolgen diskriminierungsfrei. Sensible Informationen werden nur bei Einwilligung der Dateneigentümer*innen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung weitergegeben.
  10. Zur Förderung des Wettbewerbs veröffentlicht die APG auf ihrer Website Informationen über ihre Tätigkeit sowie die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Übertragungsnetz.
  11. Der Gleichbehandlungsbeauftragte und sein Stellvertreter wurden von der Regulierungsbehörde bestätigt und für weitere 5 Jahre wiederbestellt. Sie stellen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben die Unabhängigkeit der APG sicher und berichten regelmäßig an die Regulierungsbehörde.

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