Sicherheitstechnische Beurteilung von gastechnischen Anlagen

Überpruefung einer Gastherme

Bei Mängeln an gastechnischen Anlagen können Personen gefährdet werden. Typische Mängel sind stark verschmutzte und nicht gewartete Gasgeräte, fehlender Korrosionsschutz der Leitungen, Unzugänglichkeit von Gasabsperreinrichtungen oder Lagerungen von brennbaren Gegenständen im Bereich des Gaszählers.

Die Sachverständigen der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) sind für die sicherheitstechnische Beurteilung von gastechnischen Anlagen wie Erdgas- und Flüssiggasanlagen, Niederdruck- und Hochdruck-Leitungsanlagen oder Gasdruckregelanlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren zuständig.

Informationsblätter

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Genehmigung

Für die Lagerung von Flüssiggas ab einer Menge von 35 kg, unabhängig davon, ob die Lagerung in Versandbehältern oder in Tankanlagen erfolgt, ist eine Genehmigung der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen erforderlich. Erfolgt die Lagerung im Rahmen eines Gewerbebetriebes, sind die Magistratischen Bezirksämter zuständig.

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