Betriebsanlagen
Als Betriebsanlagen gelten alle Gebäude, Räume, Flächen und betrieblichen Einrichtungen, in denen dauerhaft ein Gewerbe ausgeübt wird. Das sind zum Beispiel Produktionsstätten, Werkstätten, Lager, Verkaufs- oder Gastronomieräume.
Bestimmte Betriebsanlagen müssen vor der Errichtung oder einer Änderung genehmigt werden, unter anderem dann, wenn von ihnen Gefahren, Belästigungen oder Störungen für Nachbar*innen, den Verkehr oder die Umwelt ausgehen können. Beispiele für genehmigungspflichtige Betriebsanlagen: Kfz-Werkstätten, Gastronomiebetriebe, Handelsbetriebe, Druckereien oder Fleischereien.
Beratung und Service für Betriebsinhaber*innen
Projektsprechtage für Klein- und Mittelbetriebe
Bei Ihren konkreten Projekten zur Errichtung oder Veränderung von Betriebsanlagen können Sie sich bei Projektsprechtagen von Fachleuten in den Magistratischen Bezirksämtern beraten lassen.
Bei allgemeinen Fragen zur Betriebsanlagengenehmigung können Sie sich an die 4 Betriebsanlagenzentren der Magistratischen Bezirksämter wenden:
Wirtschaftskammer Wien
Das Betriebsanlagenservice der Wirtschaftskammer Wien berät Sie sowohl bei der Unternehmensgründung als auch bei den rechtlichen und technischen Aspekten zur Betriebsanlagengenehmigung.
Wirtschaftsagentur Wien
Die Wirtschaftsagentur steht Ihnen für Förderungen, Netzwerkkontakte, Beratungen zu Standort, Wachstum und ähnlichen Themen zur Verfügung.
Arbeitsinspektion
Die Arbeitsinspektion bietet umfangreiche Informationen zum Arbeitsschutz speziell für Unternehmensgründer*innen.
Laufende Genehmigungsverfahren
Die Unterlagen zu laufenden Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen liegen öffentlich zur Einsicht auf. Für bestimmte Verfahren können auch mündliche Verhandlungen angesetzt werden. An diesen können alle teilnehmen, die von der Betriebsanlage betroffen sind.
Kontakt
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne:
Kontaktformular
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- Letzte Aktualisierung: 10.09.2025, 10.59 Uhr
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