Programm "INTERREG V-A Slowakei-Österreich 2014 bis 2020" - EU-Förderung

Die Verbindung zwischen Wien und Bratislava ist einzigartig. Die beiden Hauptstädte liegen circa 60 Kilometer voneinander entfernt und weisen historische sowie kulturelle Gemeinsamkeiten auf. Wirtschaftlich verfügt die österreichisch-slowakische Grenzregion über ein großes Entwicklungspotenzial. Die Städte sind mit Herausforderungen konfrontiert, die durch eine enge Zusammenarbeit auf beiden Seiten der Grenzen bewältigt werden können.

Aktueller Stand

Das Programm Interreg Slowakei-Österreich wurde am 9. Dezember 2016 gestartet.

Einreichfristen

Förderfähige Antragsteller

Mögliche Förderwerber sind:

  • Öffentliche und private Forschungseinrichtungen
  • Schulen, Fachhochschulen und Universitäten
  • Öffentliche Einrichtungen (Bund, Regionen, Gemeinden und deren Organisationen)
  • NGOs
  • Öffentliche und private Unternehmen
  • Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
  • Andere Institutionen, zum Beispiel Interessensvertretungen, Vereine, Kammern und Verbände

Physische Personen und politische Parteien werden in diesem Programm nicht gefördert.

Programmgebiet

Das Programmgebiet umfasst in Österreich die Gebiete Nord- und Mittelburgenland, Wien und Niederösterreich sowie in der Slowakei die Landkreise Bratislava und Trnava

Das Programmgebiet umfasst folgende Regionen:

  • Österreich: Nord- und Mittelburgenland (NUTS 3), Wien und Niederösterreich
  • Slowakei: Landkreise Bratislava und Trnava

Thematische Ziele und Investitionsprioritäten

Alle Projektanträge müssen einem Thematischen Ziel und einer Investitionspriorität zugeordnet sein:

  • Thematisches Ziel 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation durch
    • Investitionspriorität (IP) 1b: Spezifisches Ziel Nr. 1.1.: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schlüsselakteuren in den regionalen Innovationssystemen durch Wissenstransfer, Kapazitätsausbau, grenzüberschreitende Rahmenbedingungen, gemeinsame Forschungs- und Innovationsaktivitäten sowie gemeinsame Forschungseinrichtungen
    • IP 1b: Spezifisches Ziel Nr. 1.2.: Förderung von höherer Bildung und Lebenslangem Lernen für kompetente und qualifizierte Arbeitskräfte; Ausbau eines grenzüberschreitenden Bildungssystems um Wissen und Fähigkeiten für ein regionales Innovationssystem aufzubauen
  • Thematisches Ziel 6: Förderung des natürlichen und kulturellen Erbes und der Biodiversität durch
    • IP 6c: Spezifisches Ziel Nr. 2.1.: Stärkung der gemeinsamen Ansätze zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes unter Berücksichtigung des Aspekts der Nachhaltigkeit und/oder um die Entwicklung einer attraktiven Tourismusdestination in der Programmregion zu forcieren
    • IP 6d: Spezifisches Ziel Nr. 2.2.: Stärkung der grenzüberschreitenden Integration von ökologischen Netzwerken und Korridoren um Biodiversität zu wahren und einen Beitrag zur Stabilisierung der Ökosysteme zu leisten
  • Thematisches Ziel 7: Förderung nachhaltiger Verkehrslösungen durch
    • IP 7c: Spezifisches Ziel Nr. 3.1.: Verbesserung der regionalen Erreichbarkeit durch umweltfreundliche Verkehrslösungen. Verbesserung der gemeinsamen Planung, Koordination sowie praktischer Lösungen um ein umweltschonendes, CO2-armes und sicheres Transportangebot in den Programmregionen zu gewährleisten
  • Thematisches Ziel 11: Stärkung der grenzüberschreitenden politischen und institutionellen Zusammenarbeit durch
    • IP 11: Spezifisches Ziel Nr. 4.1.: Stärkung der Institutionellen Zusammenarbeit in den Grenzregionen durch die Mobilisierung und den Kapazitätsaufbau in der Planung und Umsetzung auf allen Verwaltungsebenen
    • IP 11: Spezifisches Ziel Nr. 4.2.: Stärkung der Kooperation zwischen Bildungsinstitutionen; Stärkung der Zusammenarbeit zwischen vorschulischen Institutionen und Pflichtschulen um ein gemeinsames Bildungsprogramm zu entwickeln und umzusetzen

Fördermittel

Der Anteil der EFRE-Förderung beträgt höchstens 85 Prozent.

Die Fördermittel werden nach dem "Gesamtkostenprinzip" vergeben. Das heißt, Fördermittel der EU können beantragt werden, wenn die Differenz der Projektkosten und des Anteils der EFRE-Förderung durch eine nationale Kofinanzierung oder öffentliche/private Eigenmittel aufgebracht wird. Der Unterschied zur alten Förderperiode 2007 bis 2013 besteht darin, dass private Projektträger keine öffentliche nationale Kofinanzierung mehr vorlegen müssen. Private Eigenmittel können EFRE-kofinanziert werden.

Neuerungen der Programmperiode

  • Neue thematische Ziele
  • Gesamtkostenprinzip: EFRE-Fördermittel müssen nicht zwingend nur durch nationale öffentliche Mittel, sondern können auch über private Eigenmittel kofinanziert werden
  • Mindestens drei von vier Kooperationskriterien müssen erfüllt werden:
    • Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
    • Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
    • Gemeinsame Finanzierung
    • Gemeinsames Personal
  • Jedes Projekt muss außer einer positiven Auswirkung auf das Programmgebiet auch einen Beitrag zur Erfüllung des programmspezifischen Zieles leisten.

Finanzplan

Fördermittel EFRE (in Millionen Euro)

Finanzvolumen gesamt (in Millionen Euro)

Gesamtvolumen

75,9

89,3

Anteil Wien

18,5

21,7

Kontakte

Für Wiener Projektpartner zuständig:

Regionalstellen:

  • Kontakte - Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei - Österreich 2014 bis 2020

Weiterführende Informationen

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