Blei im Trinkwasser

Sämtliche Bleirohre in Hausanschlussleitungen sind bis 2007 von der Abteilung Wiener Wasser ausgetauscht worden. Die Hausinstallationen liegen hingegen im Verantwortungsbereich der Hauseigentümerin beziehungsweise des Hauseigentümers.

Bleianschlussleitung im Keller. Der Wasserzähler verbindet die alte Bleianschlussleitung

Die Hauptproblematik der Belastung des Trinkwassers mit Blei liegt in den Bleiinstallationen der Gründerzeithäuser. Sie wurden bis 1938 gebaut. Vermutlich wurden in vielen Altbauten nur die Steigstränge erneuert, die Leitungen in den Wohnungen wurden belassen. Somit besteht die Gefahr, dass die letzte Rohrleitung zur Verbraucherin beziehungsweise zum Verbraucher aus Blei ist. Auskunft über das verwendete Rohrmaterial im Haus gibt die Hausverwaltung, die Hauseigentümerin beziehungsweise der Hauseigentümer.

Höhere Bleibelastung im Stagnationswasser

Bei vorhandenen Bleileitungen können ein niedriger pH-Wert (6,5 und weniger) sowie weiches Wasser das Herauslösen von Blei fördern. In Wien liegt der pH-Wert zwischen 6,5 und maximal 8,5, der Härtebereich zwischen 6 und 11 (in manchen Fällen bis zu 14) °dH. Das entspricht einem Bereich, in dem der Kalkgehalt des Wassers im Laufe der Jahre zu einem schützenden Belag in der Wasserleitung führt und das Herauslösen von Blei eher verhindert wird.

Eine höhere Bleibelastung durch vorhandene Bleileitungen kann jedoch bei Stagnationswasser nicht ausgeschlossen werden. Darunter versteht man Wasser, welches lange in den Leitungen war, zum Beispiel über Nacht, während längerer Abwesenheit durch Urlaub oder übers Wochenende. In diesem Wasser kann die Bleikonzentration über den erlaubten Grenzwert ansteigen.

Handeln bei Bleirohren

Für die Speisenzubereitung, Kaffee, Tee und Flaschennahrung sollte kein Stagnationswasser verwendet werden. Das Wasser sollte bis zu einem deutlichen Temperaturabfall ablaufen. Es lässt sich allerdings problemlos für die Toilettenspülung, zum Blumengießen, Geschirrspülen oder Waschen verwenden.

Letztlich bietet jedoch nur der Ersatz der Bleirohre sicheren Schutz. Diese Aufgabe fällt in den Verantwortungsbereich der Hauseigentümerin beziehungsweise des Hauseigentümers.

Grenzwerte

Seit 1. September 2001 ist die Österreichische Trinkwasserverordnung BGBl. 304/2001 (Umsetzung der EU-Richtlinie 98/83 EG) in Kraft. Diese legt fest, dass ab 1. Dezember 2013 der Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 0,025 auf maximal 0,01 Milligramm pro Liter gesenkt wird.

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