Zivildienst

Zivildiensteinrichtungen

Der Einsatz von Zivildienstpflichtigen setzt bestehende Zivildienstplätze voraus.

Die Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62) ist - für den Landeshauptmann von Wien als zuständige Fachabteilung - für die Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen, die ihren Sitz in Wien haben, zuständig.

Auch die

  • Aufstockung der Zivildienstplätze,
  • die Erweiterung der Tätigkeiten und
  • die Erweiterung von Einsatzstellen

einer bereits anerkannten Zivildiensteinrichtung, die ihren Sitz in Wien hat, muss bei der MA 62 beantragt werden.

Zivildiensteinrichtungen - Anerkennung

Schlichtungsstelle zur einvernehmlichen Lösung von Beschwerdefällen im Rahmen des Zivildienstgesetzes

Zivildiener, die ihren Pflichtdienst ableisten, können sich mit ihrem Problem auch an die "Schlichtungsstelle zur einvernehmlichen Lösung von Beschwerdefällen im Rahmen des Zivildienstgesetzes" wenden. Im Rahmen dieser Schlichtungsstelle können Mängel und Übelstände im Bereich der Vollziehung des Zivildienstes behandelt werden.

Die Schlichtungsstelle erreicht man unter:

Kontakt zur Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62)

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