Staatsbürgerschaftstest

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Sie den Staatsbürgerschaftstest ablegen.

Er besteht aus 3 Teilgebieten:

  1. Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich und
  2. Grundkenntnisse über die Geschichte Österreichs (siehe Lernunterlage des Bundes)
  3. Grundkenntnisse über die Geschichte des Bundeslandes Wiens (siehe Lernunterlage der Stadt Wien)

Die Stadt Wien und der Bund stellen dafür Lernunterlagen zur Verfügung. Der Test und die Lernunterlagen sind kostenlos.

Wenn Ihr Wohnsitz in Wien ist und Sie den Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt haben, erhalten Sie von der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Fachbereich Staatsbürgerschaft einen Termin für den Test.

Lernunterlagen der Stadt Wien für den Staatsbürgerschaftstest

Lernunterlage zum Staatsbürgerschaftstest - Landesgeschichte Wien (400 KB PDF)

Lernunterlagen des Bundes für den Staatsbürgerschaftstest

Die Lernunterlage zum Test-Teil des Bundes ist auf einer Internetseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten abrufbar:

Lernunterlage des Bundes: Mein Österreich

In folgenden Fällen ist der Staatsbürgerschaftstest nicht nötig

  • Für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind
  • Für minderjährige Kinder, die eine Sekundarschule besuchen und das Unterrichtsfach Deutsch im letzten Schulsemester positiv abgeschlossen haben
    Eine Sekundarschule ist jede Schule ab der 5. Schulstufe.
  • Sie haben einen Schulabschluss im Unterrichtsgegenstand "Geschichte und Sozialkunde" zumindest auf dem Niveau des Lehrplans der Hauptschule für das Unterrichtsfach "Geschichte und Sozialkunde" in der 4. Klasse.
  • Sie können den Test aufgrund Ihres physisch oder psychisch dauerhaft schlechten Gesundheitszustandes nicht ablegen. Um das nachzuweisen, benötigen Sie ein amtsärztliches Gutachten.
  • Sie erhalten die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich.
  • Sie erhalten die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige.

Weiterführende Informationen

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