Zusätzliche Informationen zum Reisedokument-Antrag

Informationen zu Fingerabdrücken

Beim Antrag müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das nicht notwendig. Ihre Fingerabdrücke werden auf dem Sicherheits-Chip im Reisedokument gespeichert, nicht aber in den Reisepass oder Personalausweis eingedruckt. Die Fingerabdrücke werden von beiden Zeigefingern oder von anderen Fingern gescannt, nicht aber von den kleinen Fingern.

  • Sie können Ihre Fingerabdrücke wegen einer Krankheit oder einer Verletzung (höchstens 3 Monate lang) nicht abgeben: Sie bekommen ein zeitlich befristetes Reisedokument.
  • Sie können Ihre Fingerabdrücke länger als 3 Monate nicht abgeben: Sie müssen eine ärztliche Bestätigung mitbringen. Sie bekommen ein neues Reisedokument ohne Fingerabdrücke.
  • Sie haben alle Ihre Finger oder Fingerglieder verloren, die gescannt werden können: Sie bekommen ein neues Reisedokument ohne Fingerabdrücke und brauchen keine ärztliche Bestätigung.

Reisedokument bei Erwachsenenvertretung

Die Erwachsenenvertreterin oder der Erwachsenenvertreter muss berechtigt sein, einen Reisepass für die Person zu beantragen. Dies wird im Einzelfall geprüft.

Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.

Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:

  • Bei bestehender Erwachsenenvertretung:
    • Nachweis der Erwachsenenvertretung
    • Amtlicher Lichtbildausweis der Erwachsenenvertreterin oder des Erwachsenenvertreters
  • Bei einer Vollmacht der Erwachsenenvertreterin oder des Erwachsenenvertreters an eine andere volljährige Person:
    • Nachweis der Erwachsenenvertretung
    • Schriftliche und unterschriebene, datierte Vollmacht der Erwachsenenvertreterin oder des Erwachsenenvertreters
    • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
  • Erwachsenenvertretung durch Vereine:
    • Nachweis der Erwachsenenvertretung
    • Nachweis über die bei Gericht als Erwachsenenvertreterin oder Erwachsenenvertreter bekannt gegebene Person
    • Amtlicher Lichtbildausweis der bei Gericht als Erwachsenenvertreterin oder Erwachsenenvertreter bekannt gegebenen Person

Vorsorgevollmacht

Die bevollmächtigte Person muss das Recht haben, ein Reisedokument für die vertretene Person zu beantragen. Das muss in der Vorsorgevollmacht geregelt sein.

Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.

Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:

  • Vorsorgevollmacht
  • Nachweis des Eintritts des Vorsorgefalls durch Auszug aus dem österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis
  • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
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