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Zahlen und Fakten zum Zu-Fuß-Gehen in Wien

Zu-Fuß-Gehen gehört zu den selbstverständlichsten Dingen unseres Alltags. Etwa ein Drittel aller Wege legen die Wiener*innen zu Fuß zurück.

Die Stadt verändert sich laufend – auch zugunsten der Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. In den vergangenen Jahren ist die Zahl an Fußgänger*innen-Zonen, Begegnungszonen und Wohnstraßen kontinuierlich gewachsen.

Fußgänger*innen-Zonen

Entwicklung der Fußgänger*innen-Zonen von 1974 bis 2025 in Quadratmetern

Entwicklung der Fußgänger*innen-Zonen von 1974 bis 2025

In der Fußgänger*innen-Zone haben Fußgänger*innen Vorrang. Im Jahr 2025 betrug die Fläche aller Fußgänger*innen-Zonen Wiens 407.842 Quadratmeter. Seit den 1990er-Jahren hat sich die Fläche der Fußgänger*innen-Zonen in Wien damit mehr als verdoppelt.

In Fußgänger*innen-Zonen kann die Zufahrt von Kraftfahrzeugen erlaubt sein, beispielsweise für Ladetätigkeiten. Dies ist durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Fahrzeuge der Feuerwehr, der Rettung, des Straßendienstes und der Müllabfuhr dürfen jedenfalls in der Fußgänger*innen-Zone fahren.

In Wien sind Fußgänger*innen-Zonen teilweise auch für den Radverkehr geöffnet. Dann dürfen Radfahrer*innen in Schrittgeschwindigkeit fahren. Auch das Nebeneinanderfahren ist erlaubt.

Fußgänger*innen-Zonen - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Begegnungszonen

Entwicklung der Begegnungszonen von 2013 bis 2025 in Kilometern

Entwicklung der Begegnungszonen von 2013 bis 2025

Begegnungszonen dienen der Verkehrsberuhigung und ermöglichen ein gleichberechtigtes Miteinander unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer*innen. Besonders in den letzten Jahren ist die Länge an Begegnungszonen stark angestiegen. 2025 gab es in Wien insgesamt 7,9 Kilometer an Begegnungszonen.

Begegnungszonen - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Wohnstraßen

Entwicklung der Wohnstraßen von 1983 bis 2025 in Kilometern

Entwicklung der Wohnstraßen von 1983 bis 2025

In Wohnstraßen ist das Gehen und Spielen auf der Straße erlaubt. Rollschuhfahren in Längsrichtung und Radfahren, auch nebeneinander, sind erlaubt. Die Länge der Wohnstraßen in Wien nimmt kontinuierlich zu - von 11.098 Metern im Jahr 1990 auf 23.254 Meter im Jahr 2000 bis hin zu 47.800 Meter im Jahr 2025.

Der Kfz-Verkehr ist in Wohnstraßen verboten. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Feuerwehr, der Rettung, des Straßendienstes und der Müllabfuhr sowie das Zu- und Abfahren. Alle Fahrzeuge müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren und dürfen die Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden nicht gefährden.

Wohnstraßen - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Mobilitätsverhalten der Wiener Bevölkerung

Wie bewegen sich die Wiener*innen fort? Wie weit hat die Pandemie die Wahl des Verkehrsmittels der Wiener Bevölkerung beeinflusst? Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die Betrachtung des Mobilitätsverhaltens der vergangenen 15 Jahre, 12.000 Wiener*innen wurden dafür interviewt.

Vertiefende Auswertung des Mobilitätsverhaltens der Wiener Bevölkerung

Passant*innen-Zählungen in Geschäftsstraßen

Seit 1973 werden in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien Passant*innen-Zählungen in Geschäftsstraßen durchgeführt. Die Zählungen zeigen, wie viele Menschen im öffentlichen Raum in zentralen Bereichen unterwegs sind.

Kontakt

Stadt Wien - Mobilitätsagentur

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