
Bei einem getrennten Geh- und Radweg werden auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche Fußgänger*innen und Radfahrer*innen getrennt durch eine Sperrlinie geführt.
Anwendungsempfehlungen
Diese Anlageart ist bei ausreichend breiten Verkehrsflächen möglich und wird dort eingesetzt, um eine klare Führung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen vorzugeben. Insbesondere wird diese Anlageart bei Brücken eingesetzt, wo keine bauliche Trennung möglich ist.
Vorteile
Aufgrund der geringen Flächenerfordernis und Ausbaukosten ist die Errichtung eines getrennten Geh- und Radweges eine wirtschaftliche Lösung.
Nachteile
Durch die Markierung ist die Trennung zwischen Geh- und Radweg weniger deutlich als mittels baulichem Randstein.
Beispiele in Wien

Getrennter Geh- und Radweg entlang von An den Kohlenrutschen im 2. Bezirk

Getrennter Geh- und Radweg entlang der Leystraße im 20. Bezirk


