Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen sind durch eine Sperr-, Leit- oder Warnlinie von den angrenzenden Fahrstreifen getrennt. Radwege und Gehwege werden, soweit sie nicht baulich getrennt ausgeführt sind, durch eine Sperrlinie gegenseitig abgegrenzt.
Richtungspfeile und Schriftzeichen (Piktogramme) können auf ein Drittel der für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Größe reduziert werden. Dient diese Information auch für den Kfz-Verkehr, so sind die Symbole mindestens einen Meter hoch und 0,80 Meter breit auszuführen.
Zur Leitung, Sicherung und Ordnung des Radverkehrs sind folgende Bodenmarkierungen anzubringen:





