Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, ist das Ausfüllen des Parkscheins kinderleicht und Sie können sicher gehen, keine Strafe zu erhalten.
- Entwerten Sie den gebührenpflichtigen Parkschein durch deutliches und haltbares Ankreuzen (nicht löschbares Schreibmittel) der Felder:
- Monat
- Tag
- Stunde
- Minute und
- Eintragung der Jahreszahl
- Sie müssen unbedingt alle Rubriken ausfüllen, da der Parkschein sonst nicht richtig entwertet ist und Sie eine Parkstrafe riskieren!
- Kreuzen Sie immer die Ankunftszeit an. Eine angefangene Viertelstunde kann unberücksichtigt bleiben, zum Beispiel:
- Ankunftszeit: 10:06 Uhr
Am Parkschein anzukreuzen: Stunde 10 und Minute 15 - Ankunftszeit 16:49 Uhr
Am Parkschein anzukreuzen: Stunde 17 und Minute 0
- Ankunftszeit: 10:06 Uhr
- Sie müssen einen Parkschein auch dann entwerten, wenn Sie das Fahrzeug in der letzten Viertelstunde der Gültigkeitsdauer der Kurzparkzone abstellen.
- Wenn Sie den Parkschein irrtümlich falsch ausfüllen, müssen Sie ihn wegwerfen. Eine Korrektur ist nicht erlaubt.
Mehrere Parkscheine gleichzeitig verwenden
Wenn Sie mehrere Parkscheine gleichzeitig verwenden, müssen Sie auf jedem dieser Parkscheine dieselbe Ankunftszeit ankreuzen, zum Beispiel:
- Sie wollen Ihr Fahrzeug von 9.15 bis 10.15 Uhr, also 1 Stunde in einer Kurzparkzone abstellen. Dafür verwenden Sie 2 rote Parkscheine zu je einer halben Stunde.
- Richtig: Sie kreuzen auf jedem der 2 Scheine die gleiche Ankunftszeit an: 9.15 Uhr.
- Falsch: Auf dem ersten Schein 9.15 Uhr, auf dem zweiten 9.45 Uhr ankreuzen





