Auftaumittel (zum Beispiel Salz) und deren Folgen für die Umwelt

Bei vermuteten Verstößen gegen das Salzstreuverbot der Winterdienst-Verordnung 2003 auf öffentlichen Gehsteigen beziehungsweise Gehwegen wenden Sie sich bitte an die Wiener Stadtgärten (MA 42).

Auftaumittel verhindern die Bildung von Glatteis: Chemische Prozesse bewirken eine Absenkung des Gefrierpunkts von Wasser. Das bekannteste Auftaumittel wird zumeist einfach als "Salz" bezeichnet. Das übliche Streusalz besteht zu über 95 Prozent aus Steinsalz beziehungsweise Kochsalz, die chemische Formel dafür lautet NaCl. Streusalz versickert mit dem Schmelzwasser im Boden. Dringt es in den Boden ein, entzieht es Bäumen und Sträuchern Wasser, wodurch es zu einem Absterben kommen kann. Streusalz belastet aber auch das Grundwasser.

Einteilung der Auftaumittel

  • Natrium- oder halogenidhaltige Mittel sind etwa Natriumchlorid (NaCl), Calciumchlorid (CaCl2), Magnesiumchlorid (MgCl2) oder Natriumacetat
  • Stickstoffhaltige Mittel sind zum Beispiel Ammoniumsulfat und Harnstoff
  • Sonstige Mittel wie zum Beispiel Kaliumkarbonat

Welche Auftaumittel dürfen nicht verwendet werden?

  1. Eine große Belastung für die Umwelt stellen Auftaumittel dar, die Stickstoff enthalten. Sie verschmutzen das Grundwasser und führen zur Überdüngung des Bodens. Daher sind stickstoffhaltige Auftaumittel in Wien generell verboten!
  2. Zum Schutz der Umwelt ist in Wien weiters die Verwendung von natrium- oder halogenidhaltigen Auftaumitteln (wie zum Beispiel "Salz") auf Gehsteigen und Gehwegen im Umkreis von 10 Metern rund um "unversiegelte Bodenflächen" – also etwa Wiesen und Baumscheiben – verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Stiegenanlagen und wenn durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Mauern) sichergestellt ist, dass kein Auftaumittel in unversiegelte Bodenflächen gelangen kann. Ausnahmen sind in der Winterdienst-Verordnung 2003 geregelt.

    Bei extremer Glatteisbildung kann das Verbot der Verwendung von natrium- oder halogenidhaltigen Auftaumitteln in Schutzzonen bezirksweise oder für ganz Wien vorübergehend aufgehoben werden. Bitte beachten Sie die Durchsagen im Hörfunk oder Fernsehen.

Welche Auftaumittel dürfen verwendet werden?

Alle anderen Auftaumittel sind erlaubt. Kaliumkarbonat etwa stellt eine umweltfreundliche Alternative zu Salz dar. Wie bei allen Auftaumitteln gilt aber auch hier der Grundsatz: Nur so viel davon verwenden, wie unbedingt nötig.

Dürfen Auftaumittel vor Schneefall gestreut werden?

Die vorbeugende Verwendung von Auftaumitteln bei angekündigten Niederschlägen unterliegt strengen Regelungen: Lediglich Kaliumkarbonat (auf Fahrbahnen, Parkplätzen, Radwegen, Gehsteigen und Gehwegen) und Feuchtsalz (auf Fahrbahnen, Parkplätzen und Radwegen) dürfen vorbeugend verwendet werden. Feuchtsalz ist eine Mischung aus trockenem Auftaumittel mit einer Lösung (Sole) aus Wasser und halogenidhaltigen Mitteln im Verhältnis von circa 70:30.

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