Beschreibung der Geodaten der Wiener Schutzgebiete

Schutzgebiete nach dem Wiener Naturschutzgesetz

Ziel des Wiener Naturschutzgesetzes ist der Schutz und die Pflege der Natur in all ihren Erscheinungsformen im gesamten Gebiet der Bundeshauptstadt Wien sowie der nachhaltigen Gewährleistung der stadtökologischen Funktionen durch Setzung der erforderlichen Erhaltungs-, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Im Gesetz sind im 5. Abschnitt verschiedene Gebiets- und Objektschutzkategorien definiert.

International anerkannte Schutzgebiete

Nationalpark Donauauen (Wiener Teil)

Wie im § 1 Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz) festgehalten, soll die ökologischen Funktionsfähigkeit und die natürlichen Entwicklung des Auenökosystems in seiner aktuellen Erscheinungsform durch die erforderlichen Erhaltungs-, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen nachhaltig gewährleistet werden. Ziel ist die internationale Anerkennung als Nationalpark der Kategorie II der Richtlinien der Weltnaturschutzunion IUCN für Nationalparks auf Dauer zu erhalten.

Europaschutzgebiet (Natura 2000)

Das Europaschutzgebiet nach § 22 Wiener Naturschutzgesetz umfasst Gebiete, die von der Landesregierung durch Verordnung zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Biotopen oder wild lebenden Tierarten oder wild wachsenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu Europaschutzgebieten erklärt worden sind. Das sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Gebiete zur Erhaltung wild lebender Vogelarten im Sinne der Vogelschutz-Richtlinie.

Ramsar-Gebiet

Das Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete wurde am 2. Februar 1971 in Ramsar (Iran) gegründet (Ramsar Konvention). Es ist von internationaler Bedeutung für den Schutz des Lebensraumes von Wasser- und Watvögeln. Die Donau-Auen zwischen Wien und Hainburg sind das größte zusammenhängende Auwaldgebiet Mitteleuropas und seit 1997 international anerkannter Nationalpark. Der nordwestliche Teil, die Untere Lobau, mit einer Größe von 915,3 Hektar ist seit 1983 Ramsar-Gebiet und seit 2007 Teil des Trilateral Ramsar-Gebietes Donau-March-Thaya-Auen.

Schutzgebiete, die mit Verordnung der Landesregierung ausgewiesen werden

Naturschutzgebiet

Nach § 23 Wiener Naturschutzgesetz umfasst dies Gebiete, die sich durch einen weitgehend intakten Landschaftshaushalt auszeichnen, reich an seltenen oder gefährdeten heimischen Tier- oder Pflanzenarten sind, besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen oder Tieren beherbergen, reich an Naturdenkmälern sind oder aus sonstigen ökologischen oder wissenschaftlichen Gründen erhaltungswürdig sind. Im Naturschutzgebiet sind gewisse Eingriffe in die Natur untersagt.

Landschaftsschutzgebiet

Nach § 24 Wiener Naturschutzgesetz umfasst dies Gebiete, die sich durch ihre Landschaftsgestalt auszeichnen, als Kulturlandschaft von historischer Bedeutung sind oder im Zusammenwirken mit Nutzungsart und Bauwerken eine landestypische Eigenart aufweisen oder der naturnahen Erholung dienen.

Geschützter Landschaftsteil

Nach § 25 Wiener Naturschutzgesetz umfasst dies kleinräumige Gebiete, die die Landschaftsgestalt besonders prägen, die der naturnahen Erholung dienen, die besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen oder Tieren enthalten oder deren unveränderte Erhaltung wegen ihrer kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung von öffentlichem Interesse ist. Hierfür kommen insbesondere Teiche, Wasserläufe und Gewässerufer, Auen, Feuchtbiotope oder charakteristische Geländeformen in Betracht.

Biosphärenpark

Der Biosphärenpark Wienerwald (Wiener Teil) ist so zu errichten und zu erhalten, dass seine internationale Anerkennung durch die UNESCO erlangt und dauerhaft aufrechterhalten wird. Er soll ein Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen darstellen. Eine weitest mögliche Koordinierung mit dem Bundesland Niederösterreich soll erreicht werden. Durch die Verbindung folgender Funktionen soll er eine Modellregion zur Verwirklichung der Ziele auf regionaler Ebene darstellen:

  1. Schutz: Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt
  2. Entwicklung: Förderung einer ökologisch, ökonomisch und soziokulturell nachhaltigen Entwicklung
  3. Bildung und Forschung: Unterstützung und Förderung von Programmen zur Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Monitoring

Schutzgebiete und Schutzobjekte, die mit Bescheid der Naturschutzbehörde ausgewiesen werden

Naturschutzbehörde ist in erster Instanz der Magistrat. Über Berufungen in Verwaltungsstrafsachen entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat Wien. In allen übrigen Fällen entscheidet über Berufungen die Landesregierung.

Ökologische Entwicklungsfläche

Nach § 26 Wiener Naturschutzgesetz umfasst dies Flächen, die für die Erreichung der Zielsetzungen des Wiener Naturschutzgesetzes, insbesondere zur Entwicklung und Vernetzung von Grünstrukturen in der Stadt oder zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogrammes von Bedeutung sind. Diese können zu deren Sicherung mit Bescheid der Naturschutzbehörde für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer zu ökologischen Entwicklungsflächen erklärt werden.

Naturdenkmal

Nach § 28 Wiener Naturschutzgesetz umfasst dies Naturgebilde, die wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen ihrer Eigenart, Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftsgestalt verleihen, oder wegen ihrer besonderen Funktion für den Landschaftshaushalt erhaltungswürdig sind. Diese können durch Bescheid der Naturschutzbehörde mit der zur Erhaltung des Naturgebildes notwendigen oder sein Erscheinungsbild mitbestimmenden Umgebung zum Naturdenkmal erklärt werden.

Geschütztes Biotop

Die Naturschutzbehörde kann Biotope, die einem in der Verordnung gemäß §7 Abs. 1 des Wiener Naturschutzgesetzes genannten Biotoptyp zuzuordnen sind und insbesondere wegen deren Repräsentativität, Flächenausdehnung oder Erhaltungszustand schützenswert sind, sowie die zur Erhaltung des Biotopes notwendige oder sein Erscheinungsbild mitbestimmende Umgebung mit Bescheid zu geschützten Biotopen erklären.

Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm Netzwerk Natur

Für den Erhalt der artenreichen Natur-, Kultur- und Stadtlandschaft wurden begleitende zu den rechtlichen Schutzinstrumenten des Gebiets-, Objekt- und Artenschutzes auch ein Naturschutzprogramm geschaffen, das vorsorgend und flächendeckend Ziele definiert und Maßnahmen umsetzt.

Das Netzwerk Natur hat in ganz Wien (außerhalb des Nationalparks und des Naturschutzgebietes Lainzer Tiergarten) punktförmige, lineare und flächige Naturschutz-Zielgebiete ausgewiesen und Naturschutzziele definiert.

Die Zielgebiete und Zielsetzungen basieren auf dem aktuellen und potentiellen Vorkommen von als "prioritär bedeutend" eingestuften Tier- und Pflanzenarten sowie dem Vorkommen von gefährdeten Lebensraumtypen.

19 Pflanzenarten und 69 Tierarten (zum Beispiel Spatzenzunge, Kelchgras, Sibirische Schwertlilie, Laubfrosch, Ziesel und Wiener Schnirkelschnecke) sowie Biotope wie zum Beispiel Auengewässer, Tümpel, Trockenrasen, Niedermoore, Feuchtwiesen und naturnahe Wälder stehen im Mittelpunkt des Programms.

Ziel ist die aktive Sicherung der Biotope und der Lebensräume dieser Arten in guter Qualität und Quantität.

Neben den Zielgebieten sind in der Karte auch Umsetzungsprojekte von Netzwerk Natur dargestellt, und Standorte von Informationstafeln, die über Schutzprojekte und Schutzgüter des Naturschutzes aufklären.

Streng geschützte und geschützte Arten

In Wien stehen über 700 Tier- oder Pflanzenarten unter Naturschutz. Sie sind in der Wiener Naturschutzverordnung aufgelistet.

Es werden die Kategorien "streng geschützt" und "geschützt" unterschieden.

In der Kategorie streng geschützt gibt es überdies Arten die mit dem Zeichen "*" als "prioritär bedeutend" eingestuft sind. Für diese seltenen Arten besteht die gesetzliche Verpflichtung, erhaltende Maßnahmen zu setzen. Geplant ist es, für alle "streng geschützten" oder "geschützten" Arten Verbreitungskarten zu erstellen. Als erste Pilotkarten sind die beiden "prioritär bedeutenden", "streng geschützten" Vogelarten Gartenrotschwanz und Eisvogel dargestellt.

Geschützte Arten und Biotope

OekoBusiness Wien

OekoBusiness Wien ist das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien. Ziel der neun verschiedenen Angebote ist es, Wiener Unternehmen dabei zu unterstützen, Ressourcen und Betriebskosten zu sparen und dabei die Umwelt zu entlasten.

Umweltfreundliche Wiener Gastlichkeit: Umweltfreundliche Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Wien können mit dem Umweltzeichen für Tourismus ausgezeichnet werden.

Wiener Luftmessnetz

Wien zählt weltweit zu den Großstädten mit der höchsten Lebensqualität. Ein wichtiger und notwendiger Aspekt dazu ist die Erhaltung und Verbesserung der Luftgüte. Eine umfassende Überwachung der Luftschadstoffe ist Voraussetzung für ein funktionierendes Luftqualitäts- Management. Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) betreibt dazu seit 1987 ein Netzwerk aus insgesamt 18 stationären Messstellen und einem Messbus. Die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Feinstaub, Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ozon werden kontinuierlich gemessen. Auch andere gesundheitsschädliche Luftinhaltsstoffe wie zum Beispiel Benzol, Benzo(a)pyren oder Schwermetalle im Feinstaub werden erfasst. Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sind im Immissionsschutzgesetz-Luft festgelegt.

Messstellen des Wiener Luftmessnetzes

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