Nationalpark Donau-Auen (Wiener Teil) - Außenzone

Die Außenzone ist unterteilt in:

Verwaltungszone

Fläche

Die Außenzone Verwaltungszone besteht aus elf Teilflächen mit einer Gesamtgröße von rund 182 Hektar.

Schutzziele

  1. Außenzone-Verwaltungszone I: Nutzung als Parkplatz.
  2. Außenzone-Verwaltungszone II: Schaffung von Freilandeinrichtungen zur BesucherInnen-Information.
  3. Außenzone-Verwaltungszone III und IV: Betrieb von technischen Versorgungseinrichtungen zur Betreuung und Ausgestaltung des Nationalparkgebietes sowie Unterbringung von mit Aufgaben der Nationalparkverwaltung betrauten Organen.
  4. Außenzone-Verwaltungszone V: Nutzung als Badeplatz und Lagerwiese für Besucherinnen und Besucher.
  5. Außenzone-Verwaltungszone VI: Nutzung als Parkplatz und Lagerwiese für Besucherinnen und Besucher.
  6. Außenzone-Verwaltungszone VII: Nutzung als Badeplatz und Lagerwiese für Besucherinnen und Besucher.
  7. Außenzone-Verwaltungszone VIII: Lagerung von Holz und Geräten sowie als Stützpunkt für die mit Aufgaben der Nationalparkverwaltung betrauten Organe.
  8. Außenzone-Verwaltungszone IX: Nutzung als Parkplatz.
  9. Außenzone-Verwaltungszone X: Verpflegung der Besucherinnen und Besucher durch den Betrieb eines Imbissstandes.

Anmerkung

Die Außenzone Verwaltungszone ist Teil der Außenzone und damit eine der 3 Zonen des Nationalparks Donau Auen (Wiener Teil).

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Eingriffe jeweils nur mit einer Bewilligung der Wiener Nationalparkbehörde zulässig sind. Genaueres hierzu finden Sie in den Rechtlichen Hinweisen zum Naturschutz - Wien Umweltgut.

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