Biber

Biber am Ufer

Der Europäische Biber (Castor fiber) lebt seit etwa 15 Millionen Jahren in Europa. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Fauna und prägt seit jeher die Fluss- und Aulandschaften. Mit bis zu 130 Zentimetern Größe und bis zu 30 Kilogramm Gewicht ist der Biber das größte Nagetier Europas. Durch sein extrem dichtes Fell und seinen Ruderschwanz ist er perfekt an das Leben im und am Gewässer angepasst. Biber sind vorwiegend nachtaktiv und werden im Durchschnitt etwa 10 Jahre alt.

Eine Biberfamilie besteht aus den Eltern und zwei Generationen von Jungtieren. Pro Jahr werden 2 bis 4 Jungtiere geboren. Mit Eintreten der Geschlechtsreife müssen sie den Bau verlassen und versuchen, ein eigenes Territorium zu finden. In steile Uferböschungen gräbt der Biber eine Höhle. Freistehende Biberburgen aus abgenagten Ästen und Schlamm sind häufig vollständig von Wasser umgeben. Als geschickter Baumeister kann der Biber Dämme anlegen, um Bäche aufzustauen, sodass die Eingänge zu den Wohnbauten permanent unter dem Wasserspiegel liegen.

Als reiner Pflanzenfresser ernährt sich der Biber im Sommer vorwiegend von Schilf, Wasserpflanzen, Ufergräsern und Kräutern. Als Winternahrung dient dem Biber vor allem die Rinde von Weichholzarten (Weiden und Pappeln).

Aktuelle Bestandsentwicklung

ein Biber an einem Teich

In den letzten Jahrhunderten wurden die Biber gnadenlos gejagt, bis 1863 das letzte Tier in Österreich bei Fischamend getötet wurde. Ungefähr 100 Jahre nach der Ausrottung wurden Biber in den Donauauen wieder angesiedelt.

Die Wiederansiedlungsprojekte waren erfolgreich, sodass der Biber heute nicht mehr akut gefährdet ist. In Wien kommen Biber vorwiegend in den Bereichen Lobau, Lobauvorland (Alte Donau), Donaukanal, Donauinsel, Wienfluss, Liesing und Marchfeldkanal vor. Im Wesentlichen dürften bereits alle geeigneten Biberlebensräume besetzt sein. Ein weiteres Anwachsen der Population ist daher nicht mehr zu erwarten. Heute leben Schätzungen zufolge rund 230 Biber außerhalb des Nationalparks Donau-Auen.

Gesetzlicher Schutz

Biber zählen sowohl auf internationaler Ebene (Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie) als auch nach dem Wiener Naturschutzgesetz zu den streng geschützten Tierarten und sind als prioritär bedeutend ausgewiesen. Eingriffe in den Bestand der Art oder in ihren Lebensraum bedürfen einer naturschutzrechtlichen Bewilligung (Ausnahmebewilligung von den Artenschutzbestimmungen - Antrag). Dadurch werden der Schutz der Art sowie die Sicherung des eben erst wiederbesiedelten Lebensraumes erreicht.

Nutzung von Ufergehölzen durch den Biber

Da Biber keinen Winterschlaf halten, könnten sie ohne das Anlegen von Vorräten und damit ohne das Fällen von Bäumen den Winter nicht überleben. Eine 5-köpfige Biberfamilie fällt im Schnitt etwa 50 Bäume im Jahr, meist in unmittelbarer Ufernähe. In einem natürlichen, dichten Uferbegleit- beziehungsweise Auwald spielt diese Menge keine Rolle für den Baumbestand und sorgt für eine ständige Verjüngung. Durch seine Aktivitäten schafft der Biber ökologisch wertvolle Strukturen und Lebensräume für andere seltene Pflanzen und Tiere. Biberlebensräume gehören daher auch zu den artenreichsten aquatischen Biotopen.

Schutz eines Baumes vor Biberverbiss mit einem Drahtgitter

Schutz eines Baumes mit einem Drahtgitter

Schutz von Gehölzen vor Biberverbiss

Im Stadtgebiet bietet vor allem das Fällen von Bäumen sowie das Bauen von Dämmen ein gewisses Konflikt- und Gefahrenpotenzial. In Bereichen, in denen der Mensch die Ufergehölze auf einen schmalen Streifen reduziert hat, oder in parkähnlichen Bereichen (Alte Donau, Donaukanal) und Gärten sind Fällungen von Bäumen durch Biber häufig unerwünscht. Hier schafft ein mechanischer Schutz von Einzelbäumen mit stärkeren Drahtgittern oder ein Schutzanstrich der Baumstämme Abhilfe. Dieser quarzsandhältige, ungiftige Anstrich kann über Baumschulen bezogen werden. Es ist weiters möglich, durch Ablenkungsfütterungen von Bibern (zum Beispiel anfallendes Baumschnittmaterial) den Druck auf Einzelbäume zu mindern.

Die Stadt Wien geht jedem Hinweis aus der Bevölkerung über Biberschäden nach, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Vom Biber massiv angenagte Bäume, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden umgehend gefällt. Dabei wird der gefällte Baum nach Möglichkeit als Nahrungsressource für den Biber liegengelassen, um weitere Fällungen zu reduzieren.

Wildtier in Not melden

Haben Sie ein Wildtier in einer Notlage entdeckt, aus der es sich selbst nicht mehr befreien kann, zum Beispiel, wenn es in einen Schacht gestürzt ist, dann melden Sie dies bitte dem Wildtierservice Wien, täglich von 7.30 bis 22 Uhr unter +43 1 4000-49090.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie das Wildtierservice in akuten Notfällen über den technischen Permanenzdienst der Stadt Wien verständigen, Telefon: +43 1 4000-8280.

Kontakt für Medienanfragen

  • Forstdirektor Dipl.-Ing. Andreas Januskovecz
    Klima, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien (MA 49)
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  • E-Mail: andreas.januskovecz@wien.gv.at
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