Abfallentsorgung

Befugte SammlerInnen und BehandlerInnen

Betriebliche Abfälle, die entsorgt werden müssen, sind einer befugten Sammlerin oder einem befugten Sammler beziehungsweise Behandlerin oder Behandler zu übergeben.

Suche nach registrierten Sammlerinnen oder Sammlern/Behandlerinnen oder Behandlern von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen - (BMK)

RücknehmerInnen von Abfällen

Die Rücknahme von Abfällen unterliegt keiner Erlaubnispflicht, wenn Produkte erwerbsmäßig abgegeben und die Abfälle dieser Produkte gesammelt (zurückgenommen) werden. Bei gefährlichen Abfällen darf die zurückgenommene Menge der Abfälle nicht unverhältnismäßig größer sein als die Menge der abgegebenen Produkte.

Rücknehmerinnen bzw. Rücknehmer von gefährlichen Abfällen müssen sich beim Registrierungsantrag im elektronischen Register (EDM) mit der Rolle "erlaubnisfreie Rücknehmerin bzw. erlaubnisfreier Rücknehmer" registrieren. Diese Registrierung ist notwendig, damit der Verpflichtung zur elektronischen Begleitscheinübermittlung gemäß der Abfallnachweisverordnung 2012 nachgekommen werden kann.

Übergeberinnen bzw. Übergeber von gefährlichen Abfällen an Rücknehmerinnen bzw. Rücknehmer müssen die Art, Menge, Herkunft, den Verbleib und ihre Identifikationsnummer in einem Begleitschein (267 KB PDF) für gefährliche Abfälle deklarieren. Davon ausgenommen sind private Haushalte. Die Begleitscheine sind von der Übergeberin bzw. vom Übergeber zum Nachweis der umweltgerechten Sammlung und Behandlung sieben Jahre aufzubewahren.

Rücknahmepflicht von Batterien durch HändlerInnen

Batterien können in Österreich bei Verkaufsstellen unentgeltlich zurückgegeben werden. Dafür gibt es meist eigene Sammelbehälter. Neben dieser Rücknahmepflicht für Händlerinnen bzw. Händler besteht auch eine Sammelpflicht der Kommunen für Gerätebatterien (Batterien, Knopfzellen, Akkus).

Händlerinnen bzw. Händler, die Batterien verkaufen, müssen gebrauchte Batterien zurücknehmen, auch wenn keine neuen Batterien gekauft werden. Abholwünsche von mindestens zwei vollen Batterie-Sammelboxen sind bei der Hotline 0810 810 110 bekannt zu geben.

Batterie-Sammelboxen - Mülltrennung

Fahrzeugaltbatterien

Fahrzeugaltbatterien können unentgeltlich bei folgenden Stellen abgegeben werden:

  • Letztvertreiberinnen bzw. Letztvertreiber dieser Batterien (zum Beispiel Autofachhandel, Elektrohandel oder Baumarkt) - unabhängig von einem Neukauf
  • Problemstoffsammelstellen
  • Sammelstellen, die von den Herstellerinnen bzw. Herstellern, Importeurinnen bzw. Importeuren oder von beauftragten Sammel- und Verwertungssystemen dafür eingerichtet werden.

Industriealtbatterien

Herstellerinnen bzw. Hersteller und Importeurinnen bzw. Importeure, die Industriebatterien in Verkehr setzen, haben Industriebatterien unabhängig vom Datum ihres Inverkehrsetzens und unabhängig von ihrer Herkunft oder chemischen Zusammensetzung zurückzunehmen. Dabei können mit den Letztverbraucherinnen bzw. Letztverbrauchern Vereinbarungen über die Finanzierung der Sammlung oder Behandlung getroffen werden.

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