Forstrecht in Wien

Neben dem Forstgesetz 1975 gibt es in Wien ein weiteres wichtiges Gesetz zum Schutz von Bäumen, nämlich das Wiener Baumschutzgesetz.

Beide Gesetze schließen einander aus: Wo per Definition Wald gegeben ist, kommt das Forstgesetz zur Anwendung. Wald im Sinne des Gesetzes sind Forstflächen ab 1.000 Quadratmetern und einer durchschnittlichen Breite von mindestens 10 Metern. Das Baumschutzgesetz ist in diesem Fall nicht gültig.

Zuständige Abteilung

Die Abteilung Wasserrecht (MA 58) vollzieht das Forstgesetz 1975 in erster Instanz. Das bedeutet, dass sie für die Durchführung von Rodungsverfahren und Waldfeststellungsverfahren zuständig ist. Außerdem ist die MA 58 innerhalb des Magistrates der Stadt Wien die zuständige Abteilung in forstfachlichen Sachfragen.

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