Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien ist durch das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz 1990 beziehungsweise durch das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geregelt. Diese Gesetze dienen dem Schutz der Menschen und der Umwelt.
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Hobbybereich
Pflanzenschutzmittel für den Hobbybereich sind mit dem Zusatz "für den Haus- und Kleingartenbereich" gekennzeichnet und in Gartencentern und Baumärkten frei erhältlich. Bei der Verwendung müssen Sie die Verwendungshinweise auf der Verpackung beachten.
Verwendung von professionellen Pflanzenschutzmitteln
Der Erwerb und die Verwendung der sogenannten Profi-Mittel unterliegen besonderen Bestimmungen wie zum Beispiel:
Persönliche Voraussetzungen
Als Verwender*in oder der Verwender müssen Sie über eine Berechtigung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verfügen.
Lagerung
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel verwenden, müssen Sie besondere Bestimmungen bei der Lagerung einhalten, zum Beispiel müssen Sie die Pflanzenschutzmittel für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Zulassungs- und Verwendungsbeschränkungen
Bei der Verwendung müssen Sie die Zulassungs- und Verwendungsbeschränkungen der jeweiligen Pflanzenschutzmittel beachten.
Nähere Informationen zur Zulassungssituation in Österreich finden Sie im Pflanzenschutzmittelregister
Aufzeichnungen
Detaillierte Aufzeichnungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind unbedingt erforderlich. Dazu zählen einerseits Daten wie der persönliche Vor- und Familienname, das Verwendungsdatum sowie die Grundstücksbezeichnung. Andererseits müssen der Handelsname, die Registernummer, die Menge und die Kulturen des verwendeten Pflanzenschutzmittels erfasst werden.
Überprüfung von Geräten

Muster der Wiener Überprüfungsmarke für Pflanzenschutzgeräte

Im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen laut Wiener Pflanzenschutzgeräte - Überprüfungsverordnung regelmäßig von einer berechtigten Werkstatt technisch überprüft werden und über eine entsprechende Überprüfungsmarke verfügen.
In Wien sind autorisierte Werkstätten aller anderen österreichischen Bundesländer oder nach bundesrechtlichen Vorgaben anerkannt.
Davon ausgenommen sind (rücken-)tragbare Geräte.
Zur technischen Überprüfung in Wien sind folgende Werkstätten berechtigt:
