Allgemeine Informationen
Jede Person, die in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, muss sich als berufliche Verwender*in mittels Antrag legitimieren lassen.
Die Bescheinigung ist 6 Jahre gültig. Zur Verlängerung müssen in den letzten 2 Jahren vor Ablauf der Gültigkeit entsprechend anerkannte Weiterbildungskurse im Ausmaß von insgesamt mindestens 5 Stunden absolviert werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Erstantrag
Abschluss einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung:
Liegt der Abschluss länger als 6 Jahre zurück, muss der*die Antragsteller*in auf dem Antragsformular bestätigen, seither durchgehend einschlägig fachlich tätig gewesen zu sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein Fortbildungskurs absolviert werden.
Folgende Aus- und Fortbildungen werden anerkannt:
- Im Inland absolvierte landwirtschaftliche Fachschule (3-jährige Fachausbildung, z. B. Landwirtschaftliche Fachschule Tulln)
- Landwirtschaftliche oder einschlägige gewerbliche Berufsausbildung (z. B. Gärtnergehilfe, Gärtnermeister, Facharbeiter*in oder Meister der Schädlingsbekämpfung)
- Höhere land- und forstwirtschaftliche oder einschlägige Höhere technische Lehranstalt (5-jährige Fachausbildung, z. B. Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn)
- Universitätsstudium einschlägiger Fachrichtungen (z. B. Universität für Bodenkultur Wien: Agrarwissenschaften)
- Innehabung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Schädlingsbekämpfung
- Erfolgreicher Abschluss eines von der Behörde anerkannten Fortbildungskurses im Ausmaß von 20 Stunden:
- Ländliches Fortbildungsinstitut LFI Wien
- Es werden in Wien alle entsprechend anerkannten Fortbildungskurse der anderen Bundesländer im gleichen Umfang akzeptiert.
- Der von der AGES-Akademie für Händler und Berater angebotene Kurs "Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis" wird als Fortbildung auch anerkannt
Durchgängige Tätigkeit:
Liegt der Abschluss der Aus- bzw. Fortbildung länger als 6 Jahre zurück, muss bestätigt werden, dass eine durchgehend einschlägig fachliche Tätigkeit vorhanden war oder ein Fortbildungskurs absolviert wird.
Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung ohne Abschluss einer entsprechenden Aus- oder
Fortbildung wird nicht als Ausbildung anerkannt.
Verlässlichkeit nach dem Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz:
Es darf in den letzten 5 Jahren
- keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens unter Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien, Pestiziden oder sonstigen giftigen Stoffen sowie
- keine wiederholte Bestrafung wegen einer Übertretung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes oder von sonstigen pflanzenschutzmittel- oder chemikalienrechtlichen Vorschriften vorliegen.
Verlängerungsantrag
- Auch bei der Verlängerung muss die Verlässlichkeit nach dem Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz (siehe Erstantrag) gegeben sein.
- In den letzten 2 Jahren vor Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung müssen durch die Behörde beauftragte Weiterbildungskurse im Ausmaß von mindestens 5 Stunden absolviert werden. Sie müssen die erfolgreiche Teilnahme der Behörde nachweisen.
- Folgende Anbieter sind beauftragt entsprechende Kurse anzubieten
- Ländliches Fortbildungsinstitut LFI Wien: 5-Stunden - Online-Kurs (Zugang für jeden möglich) - für Mitglieder der Landwirtschaftskammer gibt es weitere Weiterbildungsangebote
- Wirtschaftskammer Wien Landesinnung der Gärtner und Floristen
- Landesinnung Wien der chemischen Gewerbe
- Anbieter von in anderen Bundesländern anerkannten Weiterbildungskursen und Tagungen
Fristen und Termine
Die Verlängerungsanträge können gestellt werden, sobald die Weiterbildungskurse (innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Bescheinigung) absolviert wurden. Die Laufzeit der Bescheinigung verkürzt sich durch eine frühzeitige Antragstellung nicht.
Zuständige Stelle
Wiener Stadtgärten, Pflanzenschutz
E-Mail: pflanzenschutz@ma42.wien.gv.at
Nach Terminvereinbarung:
20., Dresdner Straße 81-85, Stiege 2, Stock 6
Telefon: +43 1 4000-42485
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis
Erstantrag
- Aktuelles Passfoto (35 x 45 Millimeter)
- Nachweis der Aus- oder Fortbildung
Verlängerungsantrag
- Nachweis über anerkannte Weiterbildungskurse
Die Dokumente müssen in deutscher Sprache, gegebenenfalls in beglaubigter Übersetzung, vorgelegt werden.
Kosten und Zahlung
- 6,74 Euro Materialkosten
- 3,27 Euro (Landes)Verwaltungsabgaben
- 6 Euro pro (elektronischem) Antrag
- 21 Euro Bundesgebühren
- 21 Euro Zeugnisgebühr
Der fällige Betrag wird per Kostenbescheid vorgeschrieben.
Formular
Zusätzliche Informationen
Die Berechtigung ist grundsätzlich 6 Jahre gültig. Sie wird entzogen, wenn die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung nicht mehr gegeben sind.
Pflanzen- und Umweltschutz bei den Wiener Stadtgärten
Rechtliche Grundlage: Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz