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Bescheinigung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln - Antrag

Achtung: Ausweise für Verkäufer*in und Berater*innen von Pflanzenschutzmitteln (z. B. für Mitarbeiter*innen im Handel) stellt das Bundesamt für Ernährungssicherung (BAES) aus. Weitere Informationen.

Für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche ausschließlich für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen und gekennzeichnet sowie im Handel frei verkäuflich sind, ist keine spezielle Bescheinigung erforderlich.

Wenn Sie professionelle Pflanzenschutzmittel verwenden möchten, müssen Sie sich als Verwender*in legitimieren lassen. Sie können den entsprechenden Antrag bei der Stadt Wien - Wiener Stadtgärten einreichen.

Für den Erstantrag benötigen Sie

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweise
  • Nachweis der Qualifikation
  • Passfoto (beim Erstantrag)

Sie können das Formular online ausfüllen und ausdrucken oder ausdrucken und händisch ausfüllen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann anschließend mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Behörde übermittelt werden. Nach Terminvereinbarung kann der Antrag auch persönlich bzw. durch eine Vertretung bei der Behörde eingereicht werden.

Formular online ausfüllen & ausdrucken

Alternativ dazu können Sie das Formular auch ausdrucken und händisch ausfüllen: Bescheinigung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln - Erstantrag/Verlängerungsantrag

Allgemeine Informationen

Jede Person, die in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, muss sich als berufliche Verwender*in mittels Antrag legitimieren lassen.

Die Bescheinigung ist 6 Jahre gültig. Zur Verlängerung müssen in den letzten 2 Jahren vor Ablauf der Gültigkeit entsprechend anerkannte Weiterbildungskurse im Ausmaß von insgesamt mindestens 5 Stunden absolviert werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Erstantrag

Abschluss einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung:

Liegt der Abschluss länger als 6 Jahre zurück, muss der*die Antragsteller*in auf dem Antragsformular bestätigen, seither durchgehend einschlägig fachlich tätig gewesen zu sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein Fortbildungskurs absolviert werden.

Folgende Aus- und Fortbildungen werden anerkannt:

  • Im Inland absolvierte landwirtschaftliche Fachschule (3-jährige Fachausbildung, z. B. Landwirtschaftliche Fachschule Tulln)
  • Landwirtschaftliche oder einschlägige gewerbliche Berufsausbildung (z. B. Gärtnergehilfe, Gärtnermeister, Facharbeiter*in oder Meister der Schädlingsbekämpfung)
  • Höhere land- und forstwirtschaftliche oder einschlägige Höhere technische Lehranstalt (5-jährige Fachausbildung, z. B. Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn)
  • Universitätsstudium einschlägiger Fachrichtungen (z. B. Universität für Bodenkultur Wien: Agrarwissenschaften)
  • Innehabung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Schädlingsbekämpfung
  • Erfolgreicher Abschluss eines von der Behörde anerkannten Fortbildungskurses im Ausmaß von 20 Stunden:
    • Ländliches Fortbildungsinstitut LFI Wien
    • Es werden in Wien alle entsprechend anerkannten Fortbildungskurse der anderen Bundesländer im gleichen Umfang akzeptiert.
    • Der von der AGES-Akademie für Händler und Berater angebotene Kurs "Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis" wird als Fortbildung auch anerkannt

Durchgängige Tätigkeit:
Liegt der Abschluss der Aus- bzw. Fortbildung länger als 6 Jahre zurück, muss bestätigt werden, dass eine durchgehend einschlägig fachliche Tätigkeit vorhanden war oder ein Fortbildungskurs absolviert wird.

Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung ohne Abschluss einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung wird nicht als Ausbildung anerkannt.

Verlässlichkeit nach dem Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz:

Es darf in den letzten 5 Jahren

  • keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens unter Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien, Pestiziden oder sonstigen giftigen Stoffen sowie
  • keine wiederholte Bestrafung wegen einer Übertretung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes oder von sonstigen pflanzenschutzmittel- oder chemikalienrechtlichen Vorschriften vorliegen.

Verlängerungsantrag

  • Auch bei der Verlängerung muss die Verlässlichkeit nach dem Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz (siehe Erstantrag) gegeben sein.
  • In den letzten 2 Jahren vor Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung müssen durch die Behörde beauftragte Weiterbildungskurse im Ausmaß von mindestens 5 Stunden absolviert werden. Sie müssen die erfolgreiche Teilnahme der Behörde nachweisen.
  • Folgende Anbieter sind beauftragt entsprechende Kurse anzubieten
    • Ländliches Fortbildungsinstitut LFI Wien: 5-Stunden - Online-Kurs (Zugang für jeden möglich) - für Mitglieder der Landwirtschaftskammer gibt es weitere Weiterbildungsangebote
    • Wirtschaftskammer Wien Landesinnung der Gärtner und Floristen
    • Landesinnung Wien der chemischen Gewerbe
    • Anbieter von in anderen Bundesländern anerkannten Weiterbildungskursen und Tagungen

Fristen und Termine

Die Verlängerungsanträge können gestellt werden, sobald die Weiterbildungskurse (innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Bescheinigung) absolviert wurden. Die Laufzeit der Bescheinigung verkürzt sich durch eine frühzeitige Antragstellung nicht.

Zuständige Stelle

Wiener Stadtgärten, Pflanzenschutz
E-Mail: pflanzenschutz@ma42.wien.gv.at

Nach Terminvereinbarung:
20., Dresdner Straße 81-85, Stiege 2, Stock 6
Telefon: +43 1 4000-42485

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis

Erstantrag

  • Aktuelles Passfoto (35 x 45 Millimeter)
  • Nachweis der Aus- oder Fortbildung

Verlängerungsantrag

  • Nachweis über anerkannte Weiterbildungskurse

Die Dokumente müssen in deutscher Sprache, gegebenenfalls in beglaubigter Übersetzung, vorgelegt werden.

Kosten und Zahlung

  • 6,60 Euro Materialkosten
  • 3,27 Euro (Landes)Verwaltungsabgaben
  • 6 Euro pro (elektronischem) Antrag
  • 21 Euro Bundesgebühren
  • 21 Euro Zeugnisgebühr

Der fällige Betrag wird per Kostenbescheid vorgeschrieben.

Formular

Zusätzliche Informationen

Die Berechtigung ist grundsätzlich 6 Jahre gültig. Sie wird entzogen, wenn die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung nicht mehr gegeben sind.

Pflanzen- und Umweltschutz bei den Wiener Stadtgärten

Rechtliche Grundlage: Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz

Kontakt

Stadt Wien - Wiener Stadtgärten

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