Baumschutz in Wien
Das Wiener Baumschutzgesetz schützt alle Bäume in Wien, auch private. Es gilt ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern gemessen in einem Meter Höhe. Ausgenommen sind:
- Obstbäume
- Bäume in Kleingärten
- Bäume in Forsten
Baumschutz auf Baustellen
Bei Bauarbeiten müssen alle Bäume geschützt werden, sodass keine Beschädigungen durch Geräte, Maschinen oder sonstige Baumaßnahmen entstehen.
Maßnahmen zum Schutz von Bäumen auf Baustellen
Genehmigungspflichtige Baumentfernung
Bäume, die durch das Wiener Baumschutzgesetz geschützt sind, dürfen Sie nur mit einer Bewilligung des Magistratischen Bezirksamts fällen. Sie können die Bewilligung auch online beantragen:
Bewilligung zur Baumentfernung - Antrag
Für gefällte Bäume müssen Sie im Regelfall Ersatzbäume pflanzen:
Ersatzpflanzung nach Baumentfernung - Meldung und Nachweis
Für jeden Ersatzbaum, den Sie nicht pflanzen, müssen Sie eine Ausgleichsabgabe zahlen:
Ausgleichsabgabe nach dem Wiener Baumschutzgesetz
Kontakt und Beratung zum Baumschutz
- Wiener Stadtgärten - Referat Baumschutz
- Adresse: 20., Dresdnerstraße 47
- Telefon: +43 1 4000-42430, erreichbar täglich von 7.30 bis 15.30 Uhr
- E-Mail: post@ma42.wien.gv.at
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wiener Stadtgärten
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