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Winterdienst der MA 48

Die Durchführung des Winterdienstes obliegt im Allgemeinen dem Straßenerhalter beziehungsweise der*dem Anrainer*in öffentlicher Gehsteige, Gehwege oder Stiegenanlagen. Im Wiener Stadtgebiet ist die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen zuständig. Die Bundesstraßen A (Autobahnen) und S (Schnellstraßen) einschließlich der Auf- und Abfahrten werden jedoch von der ASFINAG betreut.

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Stadt Wien - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark

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