Entfernung von Fahrradwracks

Fahrradwrack blockiert einen Fahrradabstellplatz

Verbeulte, verrostete Fahrradwracks trüben das Stadtbild und sorgen für Unmut. Oft hängt nur noch das Gerüst eines Fahrrads an einem Verkehrszeichen oder es wird ein regulärer Fahrradabstellplatz unnötig blockiert. Die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48), die für die Entfernung von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen zuständig ist, kümmert sich auch um das Problem der "Fahrradleichen".

Jährlich müssen rund 1.700 illegal abgestellte Fahrräder beziehungsweise Fahrradwracks entfernt und verwertet werden. Nicht abgeholte und noch gebrauchsfähige Fahrräder werden je nach Verfügbarkeit im 48er-Tandler verkauft. Fahrradwracks werden verschrottet.

Melden von Fahrradwracks oder Behinderungen

Meldungen über Fahrradwracks im öffentlichen Raum nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abschleppgruppe unter der Telefonnummer +43 1 760 43 oder des Misttelefons unter der Telefonnummer +43 1 546 48 entgegen.

Gestohlen, verloren oder entfernt?

Nicht jedes vermisste Fahrrad muss zwangsläufig auch gestohlen worden sein. Manchmal werden Fahrräder nicht in die dafür vorgesehenen Fahrradständer oder an anderen geeigneten Standorten abgestellt, sondern irgendwo, wo es gerade praktisch erscheint - oft ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Gerade in Haltestellenbereichen, auf Gehsteigen oder in der Umgebung von taktilen Einrichtungen für sehschwache Menschen kommt es dadurch zu unnötigen Behinderungen von Fußgängerinnen und Fußgängern oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern. Diese Fahrräder müssen daher entfernt und am Abschlepplatz in Simmering zwischengelagert werden.

Unversperrt abgestellte Fahrräder oder Scooter könnten auch als Fundgegenstand beim Fundservice auf einem Magistratischen Bezirksamt oder beim Zentralen Fundservice der Stadt Wien abgegeben worden sein. Eine Nachfrage bei der Hotline des Zentralen Fundservices unter der Telefonnummer +43 1 4000-8091 lohnt sich.

Entfernung und Verwahrung

Herrscht Gefahr in Verzug oder handelt es sich um Fahrradfragmente, wird eine sofortige Entfernung veranlasst. Ansonsten wird eine Infoschleife am Fahrrad angebracht, die den Besitzerinnen und Besitzern die Entfernung innerhalb von rund vier Wochen ankündigt. Kommt es tatsächlich zur Entfernung eines Fahrrades, so ist diese kostenpflichtig.

Entfernte Fahrräder werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zwei Monate in der Verwahrstelle der MA 48 aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist einer Verwertung oder Wiederverwendung - je nach Zustand des Fahrrades - zugeführt.

Werden die Fahrräder oder Fahrradteile innerhalb von zwei Monaten nicht vom Verwahrplatz in Simmering abgeholt, so erfolgt die Verwertung.

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