Abschleppgruppe der MA 48

Video: Im Cockpit - Abschleppwagen

Fließender Verkehr ist nicht nur für das schnelle Fortkommen in der Stadt nötig, er ist auch für die Sicherheit unerlässlich. Rettung, Feuerwehr oder Polizei müssen im Ernstfall rasch und ungehindert ans Ziel geraten. Nach einem tragischen Todesfall im Jahr 1974 – die Feuerwehr erreichte eine brennende Wohnung wegen eines falsch abgestellten Autos zu spät – wurde die Abschleppgruppe gegründet.

Die Entfernung von falsch geparkten Fahrzeugen aus Ladezonen, Behindertenzonen, Spitzenhalteverboten oder Einfahrten sowie kennzeichenloser Fahrzeuge und Unfallwracks ist als Dienstleistung an den Wiener*innen zu sehen. Diese begründet sich im § 89a der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Video: Ein Tag unter MA-48 Abschleppgruppe

Beachten Sie bitte, dass auch Privatunternehmen Ihr Fahrzeug abschleppen können. Dies ist dann der Fall, wenn ein Abschleppgrund gemäß § 89a StVO nicht geregelt ist. In folgenden Fällen ist das zum Beispiel möglich:

  • auf Supermarktparkplätzen
  • bei Tankstellen
  • in Veranstaltungsbereichen (Straßenfeste et cetera)
  • bei Arbeitsbehinderungen (Aufstellung eines Kranes, Filmarbeiten et cetera)

Ziele und Organisation der Abschleppgruppe

  • Ungehinderter Fließverkehr: Die Abschleppgruppe hat ihre Hauptleistungen im Alltagsverkehr in einem "Wienplan" zusammengefasst. Dieser beinhaltet Spitzenhalteverbote, Ladezonen, Behindertenzonen und Buszonen. Der Plan ermöglicht ein rasches Beseitigen von Verkehrsbeeinträchtigungen und garantiert eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verkehrsdisziplin im Sinne der Wiener Bürger*innen.
  • Sicherheit: Abschleppungen aus den Fünf-Meter-Zonen an Kreuzungen erhöhen die Sicherheit besonders für Kinder und Passant*innen, da der Sichtwinkel erweitert wird.
  • Saubere Stadt: Der Erhaltung des Stadtbildes von Wien dient die MA 48 mit der Entfernung von kennzeichenlosen Fahrzeugen und Wracks (zum Beispiel desolate Fahrräder).
  • Erhaltung der Infrastruktur: Damit die Gebrechensdienste eine funktionierende Infrastruktur bei Gas-, Wasser- und ähnlichen Gebrechen wiederherstellen können, schleppt die MA 48 in solchen Fällen kostenlos ab.
  • Modernste Technik durch Datenfunk: Die Abschleppgruppe bedient sich eines Datenfunksystems, ähnlich dem des Taxigewerbes. Das System ermöglicht eine direkte Verbindung der Anzeigenleger von Polizei und MA 67 ("Parksheriffs") und erfasst diese Daten in der EDV. Ein Disponent verteilt die Abschleppaufträge nach Dringlichkeit und Örtlichkeit. Die Kommunikation mit den Betriebsbeamten und den Abschlepp-LKWs erfolgt mit Hilfe des Datenfunks. Bei der Ausfolgung des Fahrzeuges greift die Verwaltung wieder auf das System zurück.

Entsorgung von Wracks

Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden. Wird der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) ein derartiges Fahrzeug gemeldet, erfolgt nach Überprüfung die sofortige Entfernung. Dies gilt auch für Fahrzeuge, bei denen eine Entledigungsabsicht vermutet werden kann.

Die MA 48 führt keine Wrackabschleppungen beziehungsweise Entsorgung derartiger Fahrzeuge durch. Die Entsorgung von alten Fahrzeugen ist Sache des*der Inhaber*in. Private Entsorgerfirmen nehmen fachgerechte Verschrottungen vor. Illegal abgestellte Wracks werden von der MA 48 entfernt und entsorgt. Die Kosten dafür werden dem*der Eigentümer*in angelastet.

Fahrradwracks

Fahrräder, die über lange Zeit in einem desolaten, nicht fahrfähigen Zustand am selben Ort abgestellt sind, werden mit einer Infoschleife der MA 48 versehen. Darin wird der*die Besitzer*in zur Entfernung aufgefordert. Andernfalls wird das Fahrrad durch die MA 48 entfernt (vermutete Entledigungsabsicht).

Entfernung von Fahrradwracks

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