Mistplatz-ABC

In der Regel kann einmal täglich eine Anlieferung von maximal einem Kubikmeter Müll am Mistplatz erfolgen. Genauere Informationen dazu finden sich bei den Annahmebestimmungen der Mistplätze. Bei manchen Abfallfraktionen, wie zum Beispiel Asbestzement oder Reifen, sind andere Mengenbeschränkungen vorgegeben. Folgende Abfallfraktionen werden unterschieden:

Altspeiseöle

  • Frittier- und Bratfette, Öle von eingelegten Speisen, verdorbene Speisefette (alles frei von Verunreinigungen) am besten im WÖLI (Wiener Ölsammelkübel) zu 3 Litern oder im Gastro-WÖLI zu 25 Litern

Mehr zum Thema: Altspeiseöle

Altstoffe

  • Altpapier, Weiß- und Buntglas, Altmetall, Plastikflaschen
  • CDs und DVDs: ohne Hüllen
  • Verpackungsstyropor: Weißes, sauberes, unbeklebtes Styropor ohne Etiketten, Klebe- oder Farbreste, Blockstyropor
  • Alttextilien: Saubere Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Unterwäsche, Bett-, Tisch- und Haushaltswäsche, Wolldecken, Bettdecken und Polster, Stofftiere, Gürtel, Taschen, Schuhe
  • Kartonagen: Braune und graue Verpackungskartonagen
  • Kunststofffolien: große Kunststoffverpackungsfolien

Mehr zum Thema: Altpapier, Weiß- und Buntglas sowie Plastikflaschen, Getränkekartons und Dosen

Baustellenabfälle

  • Asbestzement, Welleternit: ein halber Kubikmeter, jedoch maximal 90 mal 90 Zentimeter groß
  • Bauschutt:
    • Restmaterialien von Bauarbeiten im Haushaltsbereich (Mauerteile, Sand, Gips, Verputz, Fliesen)
    • Flachglas, Drahtglas, Spiegelglas et cetera
    • Maximal 10 Bauschuttsäcke oder ein halber Kubikmeter lose

Biogene Abfälle

Es dürfen bis zu 2 Kubikmeter organische Abfälle pro Anlieferung abgegeben werden. Dazu zählen:

  • Baum- und Strauchschnitt (beispielsweise Wurzelstöcke, Äste mit einem Durchmesser über 20 Zentimeter)
  • Laub (eventuell mit Laubsack)
  • Ernterückstände von Obst und Gemüse
  • Rasenschnitt, Unkraut
  • Christbäume

Mehr zum Thema: Biogene Abfälle

Elektroaltgeräte

  • Geräte oder Geräteteile in Haushaltsmengen
  • Elektrogroßgeräte: Das sind alle Geräte mit einer Kantenlänge über 50 Zentimeter. Beispiele hierfür sind:
    • Waschmaschinen, Wäschetrockener, Bügelmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde, Ceranfelder, Heizgeräte, Geschirrspüler, E-Gitarren et cetera.
    • Gewerbegroßgeräte bitte zum Standort Rinter bringen.
  • Elektrokleingeräte: Das sind alle Geräte mit einer Kantenlänge unter 50 Zentimeter. Beispiele hierfür sind
    • Bügeleisen, Mixer, Kaffeemaschinen, elektrische Pfeffermühlen, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Blutdruckmessgeräte, Radios, CD-Player und Videorekorder, DVD-Player, Werkzeuge wie Bohrmaschinen oder Handkreissägen, Computerzubehör wie Tastatur, Drucker, Maus, USB-Sticks, Konsolen, Telefone und Headsets et cetera.
  • Kühl- und Gefriergeräte: Kühlschränke, Tiefkühltruhen, Klimageräte für den privaten Bereich. Je Anlieferung dürfen 2 Stück abgegeben werden.
    • Annahme nur ohne Lebensmittel(-reste). Nur Geräte mit weniger als 1.000 Gramm Kühlflüssigkeit. Gewerbegroßgeräte, beispielsweise Kühlvitrinen, bitte zum Standort Rinter bringen.
  • Bildschirmgeräte:
    • TV-Geräte, Computerbildschirme, Laptops und Notebooks
    • 2 Geräte oder Geräteteile

Mehr zum Thema: Elektro-Altgeräte

Altwaren (gut erhaltene Gegenstände)

  • intakte Altwaren wie Elektrogeräte, Bücher, Möbel, Spielzeug, Sportgeräte et cetera, aber bitte keinen Restmüll

Mehr zum Thema: Abgabe von intakten Altwaren auf den Wiener Mistplätzen

Holz

  • Reines, unbehandeltes Holz (zum Beispiel saubere Holzpaletten)
  • Faserplatten
  • Beschichtete beziehungsweise lackierte Althölzer
  • Press-Spanplatten
  • Obststeigen, Kisten, Brenn- und Bauholz

Mengenbeschränkung: 1 Kubikmeter

Mehr zum Thema: Holzabfälle

PKW-Reifen

  • Pkw-Reifen (auch Spikereifen) bis maximal 130 Zentimeter Reifendurchmesser, mit oder ohne Felgen (maximal 5 Stück)
  • Altreifen von LKWs und Spezialfahrzeugen bis maximal 130 Zentimeter Reifendurchmesser bitte zum Standort Rinter

Problemstoffe

  • Giftige und gefährliche Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen
  • Haushaltsübliche Mengen (kein Gewerbe)
  • Für Apotheken gilt: ein 120 Liter-Sack pro Tag für Altmedikamente ohne Schachtel und ohne Spritzen
  • Gewisse gefährliche Abfälle aus dem Gewerbebereich können beim Standort Rinter gegen Entgelt abgegeben werden.

Mehr zum Thema: Problemstoffe

Restmüll

Restmüllschleuse auf einem Mistplatz

Die Entsorgung von kommunalem Restmüll ist kostenpflichtig und wird direkt über die Liegenschaften verrechnet. Durch die Einführung von kostenpflichtigen Restmüllschleusen auf Mistplätzen wurde das Serviceangebot erweitert: Kurzfristig anfallende Mehrmengen (beispielsweise aufgrund von Umzügen oder Feierlichkeiten), welche im herkömmlichen Restmüllbehälter keinen Platz finden, können so auf allen Mistplätzen entsorgt werden.

Auf allen Mistplätzen kann Restmüll in Münzpressen gegen eine Gebühr von 2 Euro für bis zu 150 Liter entsorgt werden.


Mehr zum Thema: Restmüll

Sperrmüll

  • Sperrmüll kann aufgrund der Abmessungen nicht über andere Müllbehälter entsorgt werden. Beispiele hierfür sind:
    • Möbel, Teppiche, Matratzen, Teppichrollen aus Karton, Fenster, Türen, Teerpappe, weiße und bunte EPS-Dämmplatten ("Kugerl" zu sehen).
  • Bei großen einzelnen Gegenständen (zum Beispiel Couch) auch über einen Kubikmeter, jedoch keine Wohnungsräumungen.

Mehr zum Thema: Sperrmüll

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