Intakte Altwaren auf dem Mistplatz abgeben
Alte, aber noch intakte Waren wie Geschirr, Möbel oder Kleidung können Sie auf allen Mistplätzen in der "48er-Tandler-Box" zur Weiterverwendung abgeben. Kleinmengen, in etwa ein Einkaufssackerl voll, können Sie auch direkt in den beiden Filialen des 48er-Tandlers abgeben.
Die gesammelten Altwaren werden im 48er-Tandler weiterverkauft oder an karitative Einrichtungen übergeben.
Geeignete Waren für die "48er-Tandler-Box"
Die Altwaren müssen hygienisch einwandfrei sowie vollständig sein.
- Spielwaren: Brettspiele, Stofftiere, Puzzles, Kinderbücher, Modellautos, Puppen, Bausteine, Modellautobahnen
Bei Brettspielen achten Sie bitte darauf, dass die Verpackung zum Beispiel mit einem Gummiband geschlossen bleibt. - Kleidung: Bitte nur saubere Kleidungsstücke abgeben.
- Elektrogeräte: Videorekorder samt Fernbedienung, Flachbildschirme, Computer und Computerzubehör, Spielkonsolen
- Bücher
- CDs und DVDs
- Küchenutensilien: Geschirr, Töpfe, Pfannen und Ähnliches
- Sportartikel: Rodeln, Schlittschuhe, Heimtrainer, Fahrräder, Kinderwägen, Dreiräder, Skier
- Werkzeug
- Musikinstrumente
Angenommen werden funktionstüchtige Altwaren nur in Haushaltsmengen (keine Wohnungsauflösungen).
Nicht geeignete Waren für die "48er-Tandler-Box"
- Kühlgeräte
- Kindersitze
- Zerlegte Möbel
- Verschmutzte Gegenstände
- Unvollständige Waren
- Lebensmittel
- Kaputte Waren
- Große Gegenstände
Weiterverwendung
Jährlich werden rund 1.200 Tonnen gebrauchsfähige Gegenstände auf den Mistplätzen abgegeben. Dazu kommen noch nicht abgeholte Stücke aus dem Fundservice und nicht mehr benötigte Gegenstände von der Stadt Wien.
Damit werden Abfälle vermieden und Ressourcen geschont. Die Altwaren sind zu günstigen Preisen erhältlich und werden weiterverwendet. Die Erlöse kommen zur Gänze dem TierQuarTier zugute. Sachspenden wie Kleidung oder Unterlagsmatten werden bei Bedarf an karitative Einrichtungen wie die Gruft oder das Integrationhaus beziehungsweise bei Katastrophen wie Hochwasserereignissen notleidenden Menschen übergeben.
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- Letzte Aktualisierung: 04.11.2025, 14.49 Uhr
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