Einwegpfand seit 1. Jänner 2025
Seit 1. Jänner 2025 gilt ein Einwegpfand auf alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter. Diese Getränkeverpackungen sind durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet.
Das Pfand beträgt pro Verpackung 25 Cent, die beim Verkauf eingehoben werden.
Einwegpfand-Verpackungen können Sie an allen Verkaufsstellen zurückgeben, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller*innen. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder über Rücknahme-Automaten. Bei manueller Rücknahme beachten Sie, dass die Betreiber*innen nur Verpackungen in der üblichen Verkaufsmenge zurücknehmen.
Voraussetzungen
Damit Sie Ihr Pfand zurückbekommen, muss die Getränkeverpackung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das österreichische Pfandlogo und der Barcode müssen deutlich erkennbar sein.
- Die Verpackung muss leer und unzerdrückt sein.
- Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Einwegpfand-Regelung sind:
- Getränkeverbundkartons
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
- Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
- Milch- und Milchprodukte
- Sirupe
Weitere Informationen finden Sie online bei Recycling Pfand Österreich.
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