Einwegpfand seit 1. Jänner 2025

Getränkeverpackungen mit Recyclingzeichen

Getränkeverpackungen mit Pfandlogo

Seit 1. Jänner 2025 gilt ein Einwegpfand auf alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter. Diese Getränkeverpackungen sind durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet.

Das Pfand beträgt pro Verpackung 25 Cent, die beim Verkauf eingehoben werden.

Einwegpfand-Verpackungen können Sie an allen Verkaufsstellen zurückgeben, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller*innen. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder über Rücknahme-Automaten. Bei manueller Rücknahme beachten Sie, dass die Betreiber*innen nur Verpackungen in der üblichen Verkaufsmenge zurücknehmen.

Voraussetzungen

Damit Sie Ihr Pfand zurückbekommen, muss die Getränkeverpackung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das österreichische Pfandlogo und der Barcode müssen deutlich erkennbar sein.
  • Die Verpackung muss leer und unzerdrückt sein.
  • Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Einwegpfand-Regelung sind:

  • Getränkeverbundkartons
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
  • Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe

Weitere Informationen finden Sie online bei Recycling Pfand Österreich.

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