Auswirkungen der Kleinfeuerungen auf die Luftqualität

Als Kleinfeuerungen werden ortsfeste Anlagen zur Energieumwandlung im Haushaltsmaßstab bezeichnet. Darunter fallen in erster Linie Raumheizungs- und Warmwasseranlagen.

Wegen ihrer kleinen Dimensionen tragen Kleinfeuerungen relativ zu ihrer Leistung meist viel stärker zur Luftverschmutzung bei als große Kraftwerke.

  • Besonders schlecht ist die Verbrennung von festen Brennstoffen (Kohle, Stückholz), weil sie sehr ungleichmäßig erfolgt und damit zwangsläufig unvollständig ist. Je unvollständiger aber die Verbrennung ist, desto mehr Luftschadstoffe (beispielsweise Kohlenmonoxid, NMVOC, Feinstaub) werden freigesetzt. Schwefeldioxid spielt nur bei schwefelhaltiger Kohle eine Rolle.
  • Die Verbrennung von flüssigen Brennstoffen ist deutlich sauberer als die Verbrennung fester Brennstoffe, wobei aber die Qualität des Heizöls eine große Rolle spielt.
  • Gasförmige Brennstoffe können sehr sauber verbrannt werden. Es entsteht nur wenig Kohlenmonoxid, NMVOC oder Feinstaub. Allerdings entsteht gerade wegen der guten Verbrennung ein hoher Anteil an Stickstoffoxid.
  • In Wien tragen die Kleinfeuerungen durchaus erheblich zum gesamten Luftschadstoffausstoß bei. Bei Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid sind es etwa 45 Prozent, bei Kohlendioxid rund 30 Prozent, bei Stickstoffoxid etwa 18 Prozent und bei Feinstaub etwa 8 bis 15 Prozent. Die einzelnen Brennstoffe sind allerdings recht unterschiedlich am Schadstoffausstoß beteiligt. In Wien werden rund die Hälfte der gesamten Wohnfläche mit Kleinfeuerungen, die andere Hälfte mit Fernwärme oder Strom beheizt. Für über 80 Prozent dieser Flächen werden Erdgasheizungen verwendet, weitere 10 Prozent mit Heizöl, und der Rest mit Holz, Flüssiggas und Kohle.

Wer darf womit heizen?

Ein Heizgerät darf prinzipiell nur mit jenem Brennstoff betrieben werden, für den es zugelassen ist (Typenprüfung). Es dürfen aber keine Anlagen in Österreich verkauft werden, bei denen nicht eine Typenprüfung gemäß Wiener Kleinfeuerungsgesetz durchgeführt wurde. Bei der Typenprüfung von Kleinfeuerungsanlagen werden zum Beispiel die Wärmeleistung, die Abgaszusammensetzung und Abgastemperatur festgestellt. Jeder Erzeuger oder Importeur ist verpflichtet, die technische Dokumentation über die Typenprüfung jeder in Verkehr gebrachten Kleinfeuerungsanlage beizulegen.

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