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Wasserbuch

Das Wasserbuch dokumentiert bestehende und neu bewilligte Wasserrechte. Das Wasserbuch ist öffentlich. Sie können Einsicht nehmen und Abschriften anfertigen.

Wenn Betriebsanlagen oder Liegenschaften mit Wasserrechten übertragen werden, müssen die neuen Wasserberechtigten dies der Wasserbuchbehörde melden. Die Änderung wird im Wasserbuch eingetragen.

Einsichtnahme

Für die Einsichtnahme brauchen Sie einen Termin:

Inhalt

Das Wasserbuch enthält:

  • Wasserrechte nach §§ 9, 10, 32 und 32b Wasserrechtsgesetz (WRG)
  • Rechte aus Bewilligungen von Deponien nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Urkunden zu den eingetragenen Wasserrechten
  • Karten und Hilfsmittel
  • Informationen über Wassergenossenschaften und Wasserverbände
  • Satzungen, Organe und Mitglieder von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden

Außerdem enthält das Wasserbuch Übersichten über die im Bezirk geltenden:

  • Beschränkungen des Gemeingebrauchs (WRG § 8 Absatz 4)
  • Reinhalteverordnungen (WRG § 33 Absatz 2)
  • Verordnungen nach WRG §§ 33d und 33f
  • Wasserschutzgebiete und Wasserschongebiete (WRG §§ 34, 35 und 37)
  • Grenzen von Hochwasserabflussgebieten (WRG § 38 Absatz 3)
  • Wirtschaftsbeschränkungen (WRG § 48 Absatz 2)
  • Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne (WRG § 53)
  • Rahmenverfügungen (WRG § 54)
  • Sanierungspläne (WRG § 92)

Digitales Wasserbuch

Im Digitalen Wasserbuch des Landes Wien können Sie die erfassten Wasserrechte und Wassernutzungen online abfragen:

Was können Sie abfragen?

Im Digitalen Wasserbuch können Sie folgende Informationen abfragen:

  • Name und Adresse der berechtigten Person
  • Technische Kurzbeschreibung
  • Betroffene Gewässer und Lage der Wasserbenutzung
  • Zweck und Umfang des Wasserrechts
  • Urkunden

Außerdem können Sie Informationen zu folgenden Themen abrufen:

  • Erdwärme-Anlagen
  • Deponien
  • Wasserschutzgebiete
  • Wasserschongebiete

Kontakt

Stadt Wien - Wiener Gewässer

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