Gebäude und Wohnungen - Statistiken
Zwischen den Jahren 1951 und 2011 hat sich der Gebäudebestand in Wien mehr als verdoppelt. Besonders hervorzuheben sind die Bezirke Liesing, Donaustadt und Favoriten. Hier hat sich der Bestand sogar mehr als verdreifacht. Von insgesamt rund 920.000 bewohnten Wohnungen in Wien waren im Jahr 2018 fast die Hälfte Single-Haushalte. Die durchschnittliche Wohnnutzfläche pro Wohnung ist im 1. Bezirk am höchsten: Sie liegt bei knapp über 100 Quadratmetern. Die meisten Wohnungen in Wien haben eine Nutzfläche von 60 bis 90 Quadratmetern. Die durchschnittliche Wohnnutzfläche pro Person in Wien liegt bei 38 Quadratmetern.
Daten
Titel |
Tabellen- |
CSV-Download |
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Gebäudebestand nach Bezirken |
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Gebäude nach Eigentumsverhältnissen und Bezirken |
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Gebäudebestand in Wien nach Zählbezirken |
2011 (OGD) |
Titel |
Tabellen- |
CSV-Download |
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Bewohnte Wohnungen in Wien |
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Bewohnte Wohnungen nach Bezirken |
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Wohnungen nach Art der Beheizung |
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Wohnungsbestand und -nutzfläche nach Bezirken |
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Wohnungen nach Wohnsitzart und Bezirken |
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Wohnungen nach Nutzfläche und Bezirken |
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Wohnungen nach Ausstattung und Bezirken |
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Wohnungen nach Wohnungsgröße und Bezirken |
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Wohnungen in Wien nach Zählbezirken |
2011 (OGD) | |
Hauptwohnsitzbevölkerung nach Wohnungen in Wien und Zählbezirken |
2011 (OGD) |
Statistisches Jahrbuch
- Zusätzliche Daten und Abbildungen zum Thema finden Sie im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 2).
Erläuterungen
Die Informationen über Gebäude und Wohnungen in Wien sind das Ergebnis der Auswertungen der Gebäude- beziehungsweise Häuser- und Wohnungszählungen durch die Bundesanstalt Statistik Austria, die Teil der alle zehn Jahre durchgeführten Großzählung (Volkszählung, Arbeitsstättenzählung, Gebäude- und Wohnungszählung) sind.
Die Großzählung 2001 war die letzte traditionelle Zählung mittels direkter Befragung der Bevölkerung. Die kommenden Zensusrunden basieren ausschließlich auf vorhandenen Registern und Administrativdaten. Daten über Gebäude und Wohnungen werden in Hinkunft aus dem Gebäude- und Wohnungsregister abgefragt werden können. Dieses ist seit Herbst 2004 in Betrieb und wird nach Abschluss der Aufbauphase Strukturdaten über Gebäude, Wohnungen und sonstige Nutzeinheiten bereithalten. Die Meldepflicht obliegt den Gemeinden.
Die Anzahl der tatsächlich bewohnten Wohnungen sind aus der amtlichen Statistik nicht unmittelbar zu ersehen. Die Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) hat diese Größe für eine in der Praxis ausreichende Näherung durch die Anzahl der Wohnungen mit mindestens einer Hauptwohnsitzmeldung zum Stichtag 1.1.2014 aus dem zentralen Melderegister approximiert.
Definitionen
- Ausstattungskategorien
- Die Ausstattungskategorie richtet sich nach dem Ausstattungszustand der Wohnung zum
Zeitpunkt der Großzählung:
A bedeutet Zentralheizung oder gleichwertige Heizung, Bad/Dusche, WC in der Wohnung
B bedeutet Bad/Dusche, WC in der Wohnung
C bedeutet WC und Wasserentnahme in der Wohnung
D bedeutet keine Wasserentnahmestelle oder kein WC in der Wohnung - Gebäude
- Gebäude sind frei stehende oder - bei zusammenhängender Bauweise - klar gegeneinander abgegrenzte Baulichkeiten, deren verbaute Fläche mindestens 20 Quadratmeter beträgt. In Wohnhausanlagen gilt jedes Stiegenhaus als eigenes Gebäude.
- Großzählung
- Zwischen 1951 und 2001 wurde in Österreich alle zehn Jahre eine Großzählung mit den drei Bereichen Volkszählung, Häuser- beziehungsweise Gebäude- und Wohnungszählung sowie Arbeitsstättenzählung durchgeführt. Der Stichtag der letzten Großzählung war der 15. Mai 2001. Damit endet die Tradition der klassischen Großzählungen durch direkte Befragung der Bevölkerung. Alle zukünftigen Zensusrunden werden als Registerzählung durch Verknüpfung der Informationen aus den vorliegenden Verwaltungsregistern durchgeführt.
- Wohngebäude von Gemeinschaften
- Gebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, beispielsweise Altersheime, Studentenheime, Lehrlingsheime, et cetera.
- Wohnsitzangabe
- Die Wohnsitzangabe ergibt sich durch die Ergebnisse der Volkszählung. Hauptwohnsitzangabe bedeutet, dass mindestens eine Person in dieser Wohnung zum Zeitpunkt der Großzählung ihren Hauptwohnsitz hatte.
- Wohnung
- Als Wohnung gilt ein Raum oder gelten mehrere Räume mit Nebenräumen, die eine in sich abgeschlossene Einheit bilden und mindestens mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wirtschaft, Arbeit und Statistik
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