Medizinische Versorgung - Statistiken
Eine ausgezeichnete medizinische Versorgung in Wien hat oberste Priorität. 2015 wurden in Wien 47 Krankenanstalten betrieben. In diesen kümmern sich insgesamt über 6.000 Ärztinnen und Ärzte und mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht ärztlichen Gesundheitsberufen um das Wohl von jährlich rund 650.000 stationären Patientinnen und Patienten.
Neben dem Spitalsbetrieb bildet der niedergelassene Bereich eine wesentliche Säule der medizinischen Versorgung. Knapp 1.500 Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, 3.700 Fachärztinnen und Fachärzte sowie über 950 Zahnärztinnen und Zahnärzte können in Wien konsultiert werden. Medikamente können in 330 öffentlichen Apotheken bezogen werden.
Daten
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Krankenanstalten in Wien |
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Krankenanstalten in Wien nach Bezirken |
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken in Wien |
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken in Wien nach Bezirken |
Statistisches Jahrbuch
- Zusätzliche Daten und Abbildungen zum Thema finden Sie im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 6).
Erläuterungen
Gemäß dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz des Bundes (KAKuG, BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F.) werden alle gemeldeten bettenführenden Krankenhäuser innerhalb der Wiener Stadtgrenzen erfasst. Als Quellen dienen der Krankenanstaltenkataster und die Krankenanstaltenstatistik des Bundesministeriums für Gesundheit. Bis 2003 erfolgten die Meldungen ohne Angaben über die dazugehörigen Wohnheime, ab 2004 inklusive der als Krankenanstalten geführten Anstalten mit Charakter von Pflegeheimen. Die Daten über stationäre Patientinnen und Patienten basieren auf den Diagnosen und Leistungsberichten der Krankenanstalten. Erfasst werden sowohl entlassene, verstorbene als auch in den Krankenanstalten verbleibende Patientinnen und Patienten. Aufenthalte, die innerhalb eines Tages wieder beendet werden, sind hier nicht berücksichtigt. Bei Langzeitkranken werden nur die Belagstage des aktuellen Jahres berücksichtigt.
Bei den Zahlen zu niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten handelt es sich um Kopfzahlen. Doppel- und Mehrfacheintragungen aufgrund von Zweit- und Mehrfachpraxen von Ärztinnen und Ärzten bleiben in dieser Darstellung unberücksichtigt.
Definitionen
- Apotheken
- Öffentliche Apotheken ohne Anstaltsapotheken
- Betten
- Systematisierte Betten: durch die Sanitätsbehörde bewilligte Bettenanzahl
- Tatsächlich aufgestellte Betten: belegbare Betten zuzüglich Notfallbetten
- Belegbare Betten: systematisierte Betten minus der gesperrten Betten
- Gesperrte Betten: systematisierte Betten, die aufgrund verschiedener Umstände (Quarantäne, Personalmangel et cetera) nicht genutzt werden können
- Bettenbelagstage
- Die Angabe erfolgt ohne Berücksichtigung der stationären Tagesaufenthalte, bei denen die Entlassung bereits wieder am Tag der Aufnahme erfolgte.
- Durchschnittliche Bettenbelagsdauer
- errechnet sich durch Division der Anzahl der Bettenbelagstage durch die Anzahl der stationären Patientinnen und Patienten.
- Gemeinnützige Krankenanstalten
- Krankenanstalten gemäß § 16 Abs. 1 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes des Bundes (KAKuG). Wesentliche Kriterien für gemeinnützige Krankenanstalten sind: keine Gewinnorientierung, Aufnahme aller Aufnahmebedürftigen, Zahl der Sonderklassebetten nicht höher als 25 Prozent der Gesamtbettenzahl
- Niedergelassene Ärztin, Niedergelassener Arzt
- Niederlassung gemäß Eintragung in die Liste der Wiener Ärztekammer oder Wiener Zahnärztekammer. Erfasst werden Ärztinnen und Ärzte mit und auch ohne Verträge mit Krankenkassen. Der Status der Niederlassung ist durch eine zusätzliche Anstellung, zum Beispiel in einem Spital, nicht betroffen.
Weiterführende Informationen
- Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Stadt Wien | Wirtschaft, Arbeit und Statistik
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