Schutz von Bestand und Grünraum
Für das Plangebiet erfolgte eine Neufestsetzung und eine neue Ausweisung einer Schutzzone weitgehend bestandsgemäß. Unter Einbezug der Klimaziele wurden dabei auf die homogene Bebauungsstruktur und den hohen Anteil an Grünflächen in den Innenhof-Bereichen besondere Rücksicht genommen werden.
Auf Liegenschaften mit bestehenden Bauten im Innenhof werden zeitgemäße bauliche Ergänzungen berücksichtigt, die auf das unmittelbare Umfeld Bedacht nehmen und eine zukunftsfähige Entwicklung ermöglichen.
Projektstand
Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.
Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf und alle Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.
Der Wiener Gemeinderat beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Plandokument kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.


