Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8381 im 13. Bezirk mit Einsichtnahme
Für das Gebiet zwischen Hummelgasse, Veitingergasse, Lainzer Straße, Jagdschloßgasse, Steinlechnergasse, Versorgungsheimstraße, Linienzug 1-3, Preyergasse, Hofwiesengasse, Fasangartengasse, Bezirksgrenze (Linienzug 4-6), Atzgersdorfer Straße, Linienzug 7-10, Wattmanngasse, Hetzendorfer Straße, Hofwiesengasse, Linienzug 11-12, Speisinger Straße, Eduard-Jaeger-Gasse, Anton-Langer-Gasse, Waldvogelstraße, Linienzug 13-14, Egon-Schiele-Gasse, Linienzug 15-16, Jagdschloßgasse, Linienzug 17-18, Spohrstraße und Linienzug 19-20 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Lainz und Katastralgemeinde Speising wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Persönliche Einsichtnahme
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 30. Oktober 2025 bis 11. Dezember 2025 zur öffentlichen Einsicht auf:
- Servicestelle Stadtentwicklung
- 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock
- Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Einsichtnahme online
Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.
In folgende Dokumente zum Planentwurf 8381 können Sie online Einsicht nehmen:
- Plan
- Antragsentwurf
- Erläuterungsbericht
- Gutachtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung
- Zeichenerklärung
Nähere Informationen zum Projekt Fasangartengasse
Stellungnahme online
Sie können eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.
Informationen zum Datenschutz zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen und zu Ihren Rechten als betroffene Person. mehr
Schriftliche Stellungnahme
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8381) geschickt werden.
Per E-Mail
post@ma21a.wien.gv.at
Per Post
Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest)
Rathausstraße 14-16, 1010 Wien
Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben (Amtszeiten beachten), wenden Sie sich bitte an die zuständige Kanzlei im 5. Stock, Zimmer 517.
Prüfung der Stellungnahmen
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist einen Tag nach der Kundmachung rechtswirksam. In gedruckter Form ist das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erhältlich.
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-8840
Kontaktformular
Servicestelle Stadtentwicklung
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 30.10.2025, 08.06 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 123279a8-c4f0-410a-b325-0e3c4052017c
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.