Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8377 im 16. Bezirk mit Einsichtnahme
Für das Gebiet zwischen Montleartstraße, Flötzersteig, Linienzug 1-4, Johann-Staud-Straße und Linienzug 5-8 im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Ottakring wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Persönliche Einsichtnahme
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 15. Jänner 2026 bis 26. Februar 2026 zur öffentlichen Einsicht auf:
- Servicestelle Stadtentwicklung
- 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock
- Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 26. Februar 2026 auch in der Bezirksvorstehung für den 16. Bezirk, 16., Richard-Wagner-Platz 19 im 1. Stock während der dortigen Amtsstunden möglich.
Einsichtnahme online
Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.
In folgende Dokumente zum Planentwurf 8377 können Sie online Einsicht nehmen:
- Plan
- Antragsentwurf
- Erläuterungsbericht
- Gutachtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung
- Umweltbericht
- Zeichenerklärung
Nähere Informationen zum Projekt Klinik Ottakring Modernisierung
Stellungnahme online
Sie können eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.
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Schriftliche Stellungnahme
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8377) geschickt werden.
Per E-Mail
post@ma21b.wien.gv.at
Per Post
Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost)
Rathausstraße 14-16, 1010 Wien
Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben (Amtszeiten beachten), wenden Sie sich bitte an die zuständige Kanzlei im 5. Stock, Zimmer 517.
Prüfung der Stellungnahmen
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist einen Tag nach der Kundmachung rechtswirksam. In gedruckter Form ist das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erhältlich.
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-8840
Kontaktformular
Servicestelle Stadtentwicklung
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- Letzte Aktualisierung: 15.01.2026, 00.01 Uhr
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