Ausgangslage - Erzherzog-Karl-Straße Süd

Das Gebiet "Erzherzog-Karl-Straße Süd" ist ein Schlüsselgebiet mit Entwicklungspotenzial für Wohnen und Arbeiten gemäß des Stadtentwicklungsplans 2025 für Wien. Es ist seit über 35 Jahren in den Stadtentwicklungsplänen der Stadt Wien für eine Bebauung vorgesehen.

Ausgangslage erzherzog karl strasse sued

Die Stadt Wien ist eine vitale, sich ständig wandelnde, wachsende Stadt. Aktuelle Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass Wien im Laufe des Jahres 2027 wieder zur 2-Millionen-Metropole werden könnte. Diesem Wachstum soll mit ausreichendem und leistbarem Wohnraum und der Schaffung von nutzbaren Grün- und Erholungsflächen entlang hochrangiger öffentlicher Verkehrsmittel begegnet werden. So kann auch einem verstärkten Wegzug in die Umlandgemeinden, mit entsprechender Verkehrsentwicklung, entgegengewirkt werden.

Das Stadtentwicklungsgebiet "Erzherzog-Karl-Straße Süd" befindet sich derzeit in einer Bausperre gemäß § 8 (1) der Bauordnung für Wien. Es ist flächenmäßig das kleinste Entwicklungsgebiet innerhalb des sogenannten
Zielgebiets U2 Donaustadt.

Erreichbarkeit

Durch die U-Bahn-Stationen "Donauspital" und "Aspernstraße" sowie die Straßenbahnlinie 25 und zahlreiche Buslinien ist das Gebiet sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Wohnsiedlungen mit überwiegend autofreier Erschließung.

Freiräume

Der hochrangige Fuß- und Radweg entlang der U-Bahntrasse erschließt das Planungsgebiet in zentraler Lage. Zum Teil wird das Areal landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt, teilweise liegen die Grundflächen brach. Vorübergehend werden Freiflächen auch für die Baustelleneinrichtung für den Schulneubau in der Langobardenstraße 135 genutzt.

Die Nutzung der Grünflächen im Entwicklungsgebiet ist für die Bevölkerung momentan nur eingeschränkt möglich. Das Betreten der Brachflächen durch die Bevölkerung zum Spaziergehen wird derzeit nur in kleinen Teilbereichen geduldet. An der Langobardenstraße zwischen Nummer 147 und 149 gibt es ein kleines Wäldchen, das derzeit nicht zugänglich ist.

Grundeigentum

Ein Großteil der Grundeigentümer*innen im Entwicklungsgebiet hat sich auf eine Zusammenarbeit und Neuaufteilung ihrer Grundflächen zur städtebaulichen Entwicklung geeinigt. So kann gewährleistet werden, dass gemeinsam städtebauliche Qualitäten geschaffen werden, die bei isolierten Einzelentwicklungen nicht möglich wären. Das sind beispielsweise die Ausgestaltung einer großen, zusammenhängenden Parkanlage oder die fußläufige Durchwegung des ganzen Gebietes. Dadurch kann auch die anrainende Bevölkerung das Gebiet künftig für die Erholung und die täglichen Wege nutzen.

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