Zukunftsfähige Entwicklung und Erhalt des Erscheinungsbildes
Die Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans soll eine zeitgemäße, behutsame und zukunftsfähige Entwicklung innerhalb des Plangebiets ermöglichen. Unter Einbeziehung der Klimaziele wird auf den alten Ortskern, die heterogene Bebauungsstruktur und den hohen Anteil an Grünflächen besondere Rücksicht genommen.
Zum Erhalt des Erscheinungsbildes erfolgt weitgehend eine bestandsorientierte Festsetzung sowie eine erneute Ausweisung einer Schutzzone.
Projektstand
Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.
Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf und alle Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.
Der Wiener Gemeinderat beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Plandokument kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.


