Klimaschutz-Gebiete - Energieraumpläne für Wien

Wien schafft bis Herbst 2023 Klimaschutz-Gebiete. Neubauten müssen dort mit erneuerbarer Energie oder Fernwärme ausgestattet werden.

Mit den Klimaschutz-Gebieten setzt Wien einen wichtigen Meilenstein für eine krisensichere und erneuerbare Energiezukunft. Die ersten Klimaschutz-Gebiete wurden Ende Juni 2020 vom Wiener Gemeinderat für die Bezirke 2, 7 und 16 beschlossen. Ende September 2020 folgten die Bezirke 3, 8, 9, 18 und 19. Im Dezember 2022 werden die Bezirke 4, 5, 6, 20, 21, 22 beschlossen. Bis Herbst 2023 werden in allen Wiener Bezirken Klimaschutz-Gebiete verordnet sein.

Neu bauen im Neubau: Langfristig lebenswert

In der wachsenden Stadt ist der Neubausektor einer der zentralen Hebel für wirksamen Klimaschutz. Denn Häuser, die heute gebaut werden, stehen auch in 50 Jahren noch. Mit den Klimaschutz-Gebieten macht Wien klimafreundliche Systeme zum Standard.

8 von 10 Neubauten in Wien befinden sich bis Herbst 2023 in einem Klimaschutz-Gebiet. Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung von neu errichteten Gebäuden müssen dort entweder über erneuerbare Energie wie Erdwärme, Solarenergie, Biomasse oder über Fernwärme erfolgen. Betroffen sind alle Neubauten in diesen Gebieten: Geförderter ebenso wie frei finanzierter Wohnbau, Büros, Geschäftslokale, aber auch öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kindergärten. Langfristig sind fossile Energien damit in diesen Gebieten Geschichte.

Raus aus Öl und Gas: Wiener Bauordnung stärkt Klimaschutz

Die Festlegung von Klimaschutz-Gebieten ist mit der Verordnung von Energieraumplänen in der Wiener Bauordnung § 2b festgelegt.

Im Wesentlichen wird dadurch per Verordnung die Wahl des Heizungs- und Warmwasserbereitungssystems von Neubauten beeinflusst. Bestandsgebäude sind davon nicht berührt. In Zukunft darf zur Beheizung und Warmwasserbereitung eines Neubaus, der innerhalb eines Klimaschutz-Gebietes errichtet wird, nur mehr eines der sogenannten "hocheffizienten, alternativen Systeme" gemäß Wiener Bauordnung (§ 118 Absatz 3) zum Einsatz kommen. Das sind im Wesentlichen:

  • Anschluss an ein Fern- beziehungsweise Nahwärmenetz, wenn die Energie ganz oder teilweise (mindestens 80 %) aus erneuerbaren Quellen oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammt.
  • Dezentrale Energieversorgungssysteme auf Basis erneuerbarer Energiequellen (Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarenergie et cetera), sofern dabei das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) berücksichtigt wird.
  • Nutzung von Abwärme
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Strom produzieren und die dabei entstehende Abwärme in ein Wärmenetz speisen.

In einem Gutachten, das die Stadt Wien als qualitätssichernde Maßnahme beauftragte, ist die Methode, mit der die Klimaschutzgebiete in Zonen eingeteilt wurden, einer Plausibilitätsprüfung unterzogen worden:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Energieplanung
Kontaktformular