Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

Das Wichtigste für Sie im Überblick

Am Sonntag, dem 27. April 2025, finden die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 statt. Im Gemeinderat geht es um die Verteilung von 100 Mandaten, in den Bezirksvertretungen, je nach Einwohneranzahl der Bezirke, um die Verteilung von 40 bis 60 Mandaten.

Die wichtigsten Informationen zu diesen Wahlen haben wir bereits für Sie zusammengestellt. Ab Anfang März finden Sie auf dieser Seite alle detaillierten Informationen rund um die Wahlen.

Unterstützungserklärungen

Parteien, die noch nicht im Gemeinderat oder in einer Bezirksvertretung vertreten sind, können bereits jetzt Unterstützungserklärungen für die Kandidatur bei den Wahlen im April sammeln. Für die Kandidatur bei einer Bezirksvertretungswahl benötigt die wahlwerbende Partei 50 Unterschriften von in diesem Bezirk wahlberechtigten Personen, für die Kandidatur in einem Wahlkreis bei der Gemeinderatswahl 100 Unterstützungserklärungen von im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigten Personen.

Unterschreiben können die wahlberechtigten Wiener*innen die Unterstützungserklärungen in jedem Magistratischen Bezirksamt oder bei der Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, 8., Lerchenfelder Straße 4. Es können nur Parteien unterstützt werden, die im eigenen Wahlkreis beziehungsweise Wohnbezirk der unterzeichnenden Person kandidieren wollen. Von jeder wahlberechtigten Person kann eine Unterstützungserklärung für die Gemeinderatswahl und eine Unterstützungserklärung für die Bezirksvertretungswahl abgegeben werden.

Die Unterschriftsleistung für eine Unterstützungserklärung kann ab sofort erfolgen. Die Eintragung in die Wählerevidenz kann ab dem Stichtag (28. Jänner 2025) bestätigt werden.

Öffnungszeiten für Unterstützungserklärungen

  • von 27. Jänner 2025 bis 19. Februar 2025:
    • Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr
  • ab 20. Februar 2025:
    • Donnerstag, 20. Februar 2025 von 8 Uhr bis 19 Uhr
    • Freitag, 21. Februar 2025 von 8 Uhr bis 18 Uhr
    • Samstag, 22. Februar 2025 von 8 Uhr bis 12 Uhr
    • Montag, 24. Februar 2025 von 8 Uhr bis 19 Uhr
    • Dienstag, 25. Februar 2025 von 8 Uhr bis 18 Uhr
    • Mittwoch, 26. Februar 2025 von 8 Uhr bis 18 Uhr
    • Donnerstag, 27. Februar 2025 von 8 Uhr bis 19 Uhr
    • Freitag, 28. Februar 2025 von 8 Uhr bis 13 Uhr

Wer ist in Wien wahlberechtigt?

Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung dürfen alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft wählen, die bis zum 27. April 2009 geboren wurden (vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag) und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025, in Wien begründet haben.

Die Bezirksvertretung dürfen auch nichtösterreichische EU-Bürger*innen wählen, die bis zum 27. April 2009 geboren wurden (vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag) und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025, in Wien begründet haben. Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-Bürger*innen nach der österreichischen Bundesverfassung nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist.

Wählerverzeichnis - Einsicht und Berichtigungen

Die Hauskundmachungen mit der Information, wie viele Wahlberechtigte pro Wohnung Ihres Hauses im Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden ab Anfang Februar 2025 versendet.

Von 18. bis 27. Februar 2025 findet das Berichtigungsverfahren zum Wählerverzeichnis statt.

Innerhalb dieses Zeitraums liegt das Wählerverzeichnis in den Wahlreferaten der Magistratischen Bezirksämter zur öffentlichen Einsicht auf. Im Einsichtszeitraum können alle Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich eine Eintragung, Löschung oder Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen.

Wo kann ich wählen?

Alle wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die "Amtliche Wahlinformation" per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal und enthält wichtige Informationen zur Wahl.

Informieren Sie sich rechtzeitig über ein eventuell neues zuständiges Wahllokal. Die Adresse finden Sie in der "Amtlichen Wahlinformation" oder ab Anfang März im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen.

Ein Tipp: Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zur Stimmabgabe ins Wahllokal mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch Ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.

Wählen im Urlaub

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können, haben Sie mit einer Wahlkarte die Möglichkeit, in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl im In- und Ausland Ihre Stimme abzugeben.

Wählen in Heil- und Pflegeanstalten

Patient*innen und Bewohner*innen in Heil- und Pflegeanstalten, die ihr zuständiges Wahllokal (z. B. wegen eingeschränkter Mobilität) nicht aufsuchen können, können am einfachsten mit einer Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Mit der Wahlkarte haben Sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder – auf zusätzlichen Antrag – am Wahltag von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Die Mitarbeiter*innen der Heil- und Pflegeanstalt können Ihnen bei der Beantragung der Wahlkarte helfen.

Für die „Pflege Baumgarten“, die „Pflege Donaustadt“ und das „Haus der Barmherzigkeit“ werden eigene Spitalssprengel eingerichtet. Wenn Sie über keinen Hauptwohnsitz in der betreffenden Einrichtung verfügen und in einem dieser Sprengel wählen wollen, benötigen Sie eine Wahlkarte.

Wählen bei eingeschränkter Mobilität

Falls Sie Ihr Wahllokal wegen einer Einschränkung Ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen nicht persönlich aufsuchen können, können Sie beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes eine Wahlkarte beantragen. Damit haben Sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder - auf zusätzlichen Antrag - am Wahltag von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden.

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 teilzunehmen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, 17 Uhr, per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahllokal während der Öffnungszeiten und bei jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab 31. März 2025 persönlich im Wahlreferat Ihres zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Einen Wahlkartenantrag können Sie ab sofort bis Mittwoch, den 23. April 2025, schriftlich (am einfachsten online mit dem untenstehenden Link, per E-Mail, Fax oder formlosem schriftlichen Antrag) oder bis Freitag, den 25. April 2025, 12 Uhr persönlich beim Wahlreferat Ihres zuständigen Magistratischen Bezirksamtes stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Wahlkarten werden ab 31. März 2025 ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien sowie Personen fest und liegen die mit den Wahlkarten übermittelten Stimmzettel für die Wahlen vor.

Um eine Wahlkarte zu beantragen, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Adresse des Hauptwohnsitzes
  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass-, Personalausweis- beziehungsweise Führerscheinnummer) oder Unterschrift des Antrages mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Beispiel ID Austria

Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, müssen Sie die gewünschte Adresse im Antrag angeben.

Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Beispiel ID Austria beantragt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.

Am Wahltag

Am Wahltag, dem 27. April 2025, sind die Wahllokale in Wien von 7 bis 17 Uhr geöffnet.

Vergessen Sie bitte nicht, einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) zum Wählen mitzunehmen. eAusweise (zum Beispiel der Digitale Führerschein) können im Wahllokal nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert.

Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, sonst können Sie im Wahllokal nicht wählen.

Die "Amtliche Wahlinformation" ist kein Identitätsdokument. Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zum Wählen mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch Ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.

Weitere Informationen

Stadtservice - Telefon +43 1 4000-4001

Kundmachungen nach der Wiener Gemeindewahlordnung

Kundmachung über die Ausschreibung der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 verlautbart im Amtsblatt der Stadt Wien Ausgabe 05A vom 27.01.2025: 693 KB PDF

Meldungen der Rathauskorrespondenz

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