Wahlinformationen für AuslandsösterreicherInnen
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, können sich per Antrag in die (Europa-) Wählerevidenz jener österreichischen Gemeinde eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten oder zu der sie - falls sie in Österreich noch nie einen Hauptwohnsitz hatten - einen Anknüpfungspunkt haben.
Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz - Eintragung und Änderung
Welche Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher sind wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, wenn sie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der (Europa-) Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Wie wählt man als Auslandsösterreicherin und Auslandsösterreicher?
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die sich am Wahltag nicht in Österreich befinden, können nur mit einer Wahlkarte an der Wahl teilnehmen.
Sie haben die Möglichkeit, bei jeder Wahl eine eigene Wahlkarte speziell für diese Wahl zu beantragen.
Beantragung von Wahlkarten für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
Alternativ können Sie einen Antrag auf automatische Zustellung von Wahlkarten stellen. In diesem Fall erhalten Sie, solange Sie als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher in der (Europa-)Wählerevidenz eingetragen sind, bei jeder bundesweiten Wahl die Wahlkarte ohne weiteren Antrag zugestellt.
Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für Informationen
In Wien wahlberechtigte Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher haben die Möglichkeit, dem zuständigen Wahlservice eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben. An diese E-Mail-Adresse werden in Zukunft Informationen über die nächste Wahl übermittelt. So kann unter Umständen ein längerer Postweg verhindert werden.
Änderung von Zustelladressen für Wahlkarten und/oder E-Mail-Adressen
Bitte beachten Sie, dass Änderungen von Zustelladressen für Wahlkarten und/oder E-Mail-Adressen für Informationen unbedingt dem zuständigen Wahlservice übermittelt werden. Sonst kann es sein, dass Sie die notwendigen Informationen beziehungsweise die Wahlkarte für die Wahl nicht erhalten und deshalb Ihr Wahlrecht nicht ausüben können.
Wählerevidenz - Online-Änderungsantrag
- Änderung einer Zustelladresse
- Änderung einer E-Mail-Adresse
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