Wahlinformationen für Auslandsösterreicher*innen

Wenn Sie als österreichische Staatsbürger*in mit Hauptwohnsitz im Ausland von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, können Sie sich per Antrag in die (Europa-)Wählerevidenz jener österreichischen Gemeinde eintragen lassen, in der Sie zuletzt Ihren Hauptwohnsitz hatten oder zu der Sie - falls Sie in Österreich noch nie einen Hauptwohnsitz hatten - einen Anknüpfungspunkt haben.

Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz - Eintragung und Änderung

Welche Auslandsösterreicher*innen sind wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Sie als Auslandsösterreicher*in, wenn Sie:

  • am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • in der (Europa-)Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Wie wählen Auslandsösterreicher*innen?

Auslandsösterreicher*innen, die sich am Wahltag nicht in Österreich befinden, können nur mit einer Wahlkarte an der Wahl teilnehmen.

Als Auslandsösterreicher*in haben Sie die Möglichkeit, bei jeder Wahl eine eigene Wahlkarte speziell für diese Wahl zu beantragen.

Beantragung von Wahlkarten für Auslandsösterreicher*innen

Alternativ können Sie einen Antrag auf automatische Zustellung von Wahlkarten stellen. In diesem Fall erhalten Sie, solange Sie als Auslandsösterreicher*in in der (Europa-)Wählerevidenz eingetragen sind, bei jeder bundesweiten Wahl die Wahlkarte ohne weiteren Antrag zugestellt. Wenn Sie den Antrag nicht gleichzeitig mit dem Antrag zur Eintragung in die Wählerevidenz gestellt haben, senden Sie bitte ein E-Mail mit einer Kopie Ihres österreichischen Reisepasses oder eines amtlichen Lichtbildausweises und dem österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis an die Wiener Wählerevidenz: wahl@ma62.wien.gv.at

Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für Informationen

Wenn Sie als Auslandsösterreicher*in in Wien wahlberechtigt sind, können Sie dem zuständigen Wahlservice eine E-Mail-Adresse bekanntgeben. An diese E-Mail-Adresse werden in Zukunft Informationen über die nächste Wahl übermittelt. So kann unter Umständen ein längerer Postweg verhindert werden.

Änderung von Zustelladressen für Wahlkarten und/oder E-Mail-Adressen

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen von Zustelladressen für Wahlkarten und/oder E-Mail-Adressen für Informationen unbedingt dem zuständigen Wahlservice übermitteln. Sonst kann es sein, dass Sie die notwendigen Informationen oder die Wahlkarte für die Wahl nicht erhalten und deshalb Ihr Wahlrecht nicht ausüben können.

Wählerevidenz - Online-Änderungsantrag

  • Änderung einer Zustelladresse
  • Änderung einer E-Mail-Adresse
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