Pflegeelternschaft - rechtliche Situation für Lesben, Schwule und Transgender-Personen

Wien war Anfang der 1990er-Jahre das österreichweit erste Bundesland, das es auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht hat, gemeinsam Elternschaft zu leben. Es hat auch gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern anerkannt.

Ein Kind malt mit Fingerfarben an der Wand

In der "Wir bringen das zusammen"-Kampagne der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) 2007 gab es sogar eigene Inserate, mit denen gezielt gleichgeschlechtliche Pflegeelternpaare gesucht wurden. Heute ist in jedem Grundmodul des Pflegeelternkurses mindestens ein gleichgeschlechtliches Paar ganz selbstverständlich und gut integriert mit dabei.

Die Erfahrung des zuständigen Referats für Adoptiv- und Pflegekinder (RAP) der MA 11 zeigt, dass gleichgeschlechtliche Paare gleich gute Pflegeeltern sind wie verschieden geschlechtliche Paare.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Familienrecht (Paragraf 186 ABGB), das die Möglichkeit bietet, die Pflege eines Kindes zu übernehmen. Dies ist sowohl Einzelpersonen als auch zwei Personen gemeinsam möglich, nach dem Wortlaut des Gesetzes auch zwei Personen des gleichen Geschlechts. Ziel ist es, eine möglichst natürliche Beziehung zwischen den Kindern und den Pflegeeltern entstehen zu lassen.

Vermittlung und Übernahme

Die Vermittlung eines Pflegekindes ist in Wien dem Magistrat und einzelnen zugelassenen Einrichtungen vorbehalten. Ist das Kind mit den künftigen Pflegeeltern nicht verwandt und jünger als 16 Jahre, so ist eine Pflegebewilligung erforderlich. Diese ist vom Magistrat nach dem Besuch eines Pflegeelternkurses zu erteilen, wenn die Pflege dem Wohl des Kindes dient (§ 22 (4) Wr. Jugendwohlfahrtsgesetz).

Die Übernahme eines Pflegekindes ermöglicht das Zusammenleben mit einem Kind und verpflichtet zur Übernahme der Erziehungsverantwortung. Mit der Übernahme sind aber nicht die vollen Elternrechte verbunden. Sie erfolgt zwar auf unbestimmte Zeit, das Gericht kann das Kind aber auf Antrag der leiblichen Eltern wieder in deren Obsorge übergeben, wenn diese wieder für das Kind sorgen können.

Die Pflegeeltern sollen den Kontakt des Kindes zu seinen leiblichen Eltern ermöglichen und fördern, sie müssen also auch selbst Kontakt mit diesen halten. Das kann eine schwierige Aufgabe sein, denn die leiblichen Eltern sind oftmals in einer schwierigen Lebenssituation, die es ihnen ja verunmöglicht, selbst für ihr Kind zu sorgen.

Weiterführende Informationen

  • Adoption - Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11)
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