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Rechtliche Situation - Lesben, Schwule und Transgender-Personen

Auch heute noch werden Lesben, Schwule, Transgender-Personen und ihre Beziehungen in Österreich nicht genügend berücksichtigt und nicht völlig gleichgestellt. Nach der Österreichischen Bundesverfassung sind alle Bundesbürger*innen vor dem Gesetz gleich. Dennoch gibt es eine Reihe von speziell zugeschnittenen oder für diese Personengruppen besonders relevanten gesetzlichen Bestimmungen.

Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz 2004 verbietet jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.

Eingetragene Partnerschaft und Ehe

Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Seit 1. Jänner 2019 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

Strafrecht

Auch wenn im österreichischen Strafrecht sexuelle Orientierung nicht mehr vorkommt, ist das Strafrecht relevant.

Elternschaft

Regenbogenfamilien sind Familien, in denen zumindest ein Elternteil homosexuell ist.

Mietrecht

Im Mietrecht geht es unter anderem um den Paragraf 14, das Eintrittsrecht in den Mietvertrag bei Todesfall. Absatz 3 definiert, wer eintrittsberechtigt ist.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stadt Wien - Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten

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