Rechtliche Situation - Lesben, Schwule und Transgender-Personen
Auch heute noch werden Lesben, Schwule, Transgender-Personen und ihre Beziehungen in Österreich nicht genügend berücksichtigt und nicht völlig gleichgestellt. Nach der Österreichischen Bundesverfassung sind alle Bundesbürger*innen vor dem Gesetz gleich. Dennoch gibt es eine Reihe von speziell zugeschnittenen oder für diese Personengruppen besonders relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz 2004 verbietet jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Eingetragene Partnerschaft und Ehe
Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Seit 1. Jänner 2019 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.
Strafrecht
Auch wenn im österreichischen Strafrecht sexuelle Orientierung nicht mehr vorkommt, ist das Strafrecht relevant.
Elternschaft
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen zumindest ein Elternteil homosexuell ist.
Mietrecht
Im Mietrecht geht es unter anderem um den Paragraf 14, das Eintrittsrecht in den Mietvertrag bei Todesfall. Absatz 3 definiert, wer eintrittsberechtigt ist.
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- Letzte Aktualisierung: 23.10.2025, 11.26 Uhr
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