Ehe und Eingetragene Partnerschaft für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare

Seit 1. Jänner 2019 sind in Österreich sowohl die Ehe, als auch die Eingetragene Partnerschaft (EP) für gleich- und für verschiedengeschlechtliche Paare möglich.
Eingetragene Partnerschaft
Seit 2010 gibt es in Österreich das Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft (EP). So wurde es erstmals möglich, sich vom Staat als gleichgeschlechtliches Paar rechtlich anerkennen zu lassen. Anfangs gab es noch zahlreiche diskriminierende Unterschiede zwischen der EP und der Ehe, von denen die meisten aber nach und nach beseitigt wurden. Dennoch unterscheidet sich eine EP in einigen Punkten deutlich von der Ehe, denn es gibt bei ihr etwa kein Verlöbnis, andere Scheidungs- und Unterhaltsregelungen als bei der Ehe.
Seit 1. Jänner 2019 ist die EP auch für verschiedengeschlechtliche Paare möglich.
Ehe
Dank des Verfassungsgerichtshofes wurde die Ehe per 1. Jänner 2019 auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Das heißt, gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich eine Ehe schließen, ganz genauso wie verschiedengeschlechtliche Paare.
Es gelten für sie alle Rechte und Pflichten einer Ehe gleichermaßen.
Rechte und Pflichten in Partnerschaften
Die formlose Lebensgemeinschaft, die Eingetragene Partnerschaft und die Ehe sind jeweils mit Rechten und Pflichten verbunden. Einen Überblick über die Rechte und Pflichten der unterschiedlichen Partnerschaften bietet das Rechtskomitee Lambda auf seiner Website:
Queere Partner:innenschaften (Ehe, EP, Lebensgemeinschaft) - RK Lambda
Zuständigkeit und Locations
In ganz Österreich sind für die Schließung einer Ehe und die Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft die Standesämter zuständig. In Wien gibt es die Möglichkeit, diese Zeremonie entweder in den Wiener Standesämtern oder aber an ausgewählten Locations durchzuführen.
Voraussetzungen, Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier:
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- Letzte Aktualisierung: 06.11.2025, 10.10 Uhr
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