Sofortmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Bei akuter Gefahr kann die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe notwendige Maßnahmen zum Schutz von Kindern oder Jugendlichen vorläufig ohne Gerichtsbeschluss treffen. Diese bleiben bis zur gerichtlichen Entscheidung aufrecht.

Zum Schutz eines Kindes oder Jugendlichen kann, zum Beispiel bei familiärer Gewalt, die vorübergehende Aufnahme im erweiterten Familienverband, einem Krisenzentrum oder in einer Krisenpflegefamilie nötig sein. Während dieser Zeit wird gemeinsam mit den Obsorgeberechtigten und den betroffenen Kindern oder Jugendlichen die aktuelle Problemsituation geklärt und werden weitere Schritte vereinbart.

Die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) muss die Herausnahme aus der Familie danach unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen, mit entsprechender Begründung beim zuständigen Pflegschaftsgericht beantragen.

Bei solchen schwerwiegenden akuten Eingriffen in die Privatsphäre einer Familie werden vom Gericht alle bekannt gewordenen Gefährdungsaspekte sorgfältig überprüft und abgewogen. Um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen, können Sachverständige wie beispielsweise die Familiengerichtshilfe oder gerichtlich beeidete Sachverständige hinzugezogen werden.

Betretungsverbot (Wegweisung)

Zum Schutz vor Gewalt in der Familie kann die Polizei auch ein Betretungsverbot (Wegweisung) gegen die gewalttätige Person aussprechen. Das bedeutet, dass diese die Wohnung oder das Haus und die unmittelbare Umgebung nicht mehr betreten darf. Sie und Ihre Kinder können in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und sind vor Gewalt geschützt.

Ein Betretungsverbot gilt für 14 Tage. In dieser Zeit können Sie beim zuständigen Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Das Betretungsverbot endet dann nach 4 Wochen. Eine solche Verfügung können Sie auch ohne vorherige Wegweisung erwirken.

Das Gericht bestimmt die Geltungsdauer der einstweiligen Verfügung.

Nach einer Wegweisung werden Sie von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und der zuständigen Regionalstelle - Soziale Arbeit mit Familien kontaktiert. Diese beraten Sie zu weiteren Schutzmaßnahmen und erarbeiten mit Ihnen Perspektiven für die Zeit nach dem Ende der Wegweisung.

Auch bevor es zu einer Wegweisung kommt, können Sie sich von den Sozialarbeiter*innen der Regionalstellen - Soziale Arbeit mit Familien zu diesem Thema beraten und unterstützen lassen.

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