Basis zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG)

Die Stadt Wien verpflichtet sich mit dem Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG), jede berufliche Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und Frauen gezielt zu fördern sowie bessere Chancen für Frauen zu schaffen. Für die berufliche Tätigkeit ist nicht das Geschlecht, sondern die berufliche Fähigkeit ausschlaggebend.

Gleichbehandlungsgebot

Niemand darf aufgrund des Geschlechts mittelbar oder unmittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht bei

  • Begründung des Dienstverhältnisses
  • Festsetzung des Entgelts
  • Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen
  • Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
  • Beruflichem Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen und bei der Betrauung mit höherwertigen Verwendungen (Funktionen)
  • Sonstigen Arbeitsbedingungen
  • Beendigung des Dienstverhältnisses

Frauenförderungsgebot

Das Gleichbehandlungsgesetz beschränkt sich nicht darauf, die Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots zu ahnden. Es verlangt darüber hinaus, Frauen aktiv zu fördern. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Situation für die Frauen nur mit gezielter Förderung verbessert.

Die Gemeinde Wien hat sich deshalb Folgendes zum Ziel gesetzt:

  • Beseitigung von bestehenden beruflichen Benachteiligungen von Frauen und
  • Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Berufsgruppen und Führungspositionen

Frauen sind unterrepräsentiert, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten

  • in einem Berufsfeld oder
  • in höherwertigen Verwendungen (Funktionen) in einem Berufsfeld in einer Dienststelle

weniger als 50 Prozent beträgt.

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Stadt Wien | Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
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