Gleichbehandlungsbericht 2020 bis 2022

Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat dem Gemeinderat alle 3 Jahre einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Dienst der Gemeinde Wien (Gleichbehandlungsbericht) vorzulegen.

Der aktuelle Gleichbehandlungsbericht beleuchtet die Entwicklungen der Jahre 2020 bis 2022.

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Cover des Gleichbehandlungsberichts 2020 bis 2022

Der 1. Teil umfasst einen Bericht über die Tätigkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten, der Kontaktfrauen sowie der Gleichbehandlungskommission in diesem Zeitraum. Im 2. Teil des Berichts wird auf die geschlechtsspezifische Bedienstetenstruktur in der Grundlaufbahn und in höherwertiger Einreihung in den verschiedenen Bereichen der Gemeinde Wien sowie auf Schlüsselfunktionen und Beförderungen eingegangen. Auch die geschlechtsspezifische Verteilung von weiblichen und männlichen Lehrlingen in den unterschiedlichen Lehrberufen bei der Wiener Stadtverwaltung wird betrachtet. Darüber hinaus wird auf die Teilnahme weiblicher und männlicher Bediensteter an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eingegangen.

Im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird in dem Bericht neben der Frühkarenz auch die Inanspruchnahme der Eltern-Karenz und Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes durch weibliche und männliche Bedienstete thematisiert.

Im letzten Kapitel werden die Ergebnisse des Gleichstellungsprogramms zusammengefasst. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf die in Zukunft wesentlichen Handlungsfelder

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