5 Gender Mainstreaming-Grundsätze

Bei der Umsetzung von und der Arbeit mit Gender Mainstreaming gelten 5 Grundsätze, die berücksichtigt werden sollten.

1. Geschlechtergerechte Sprache

  • In Texten, in denen alle Geschlechter bezeichnet oder angesprochen werden, sind alle sichtbar. Das gilt zum Beispiel für Formulare, Schriftstücke, Telefonverzeichnisse, Texte im Intranet und Internet, die Bewerbung von Veranstaltungen, für Folder, Plakate und Filme.
  • Bei der Gestaltung von Material für die Öffentlichkeitsarbeit soll zudem auf eine geschlechtergerechte Bildauswahl geachtet werden.

2. Geschlechterbezogene Datenerhebung und Datenanalyse

  • Daten werden nach Geschlechtern differenziert erhoben, analysiert und dargestellt. Nach Möglichkeit sollen auch soziale Dimensionen wie zum Beispiel Alter, ethnische Herkunft, Einkommenssituation und Bildungsstand berücksichtigt werden.
  • Entscheidungen basieren auf einer geschlechterbezogenen Analyse der Ausgangssituation.

3. Gleichberechtigter Zugang und gleichberechtigte Nutzung von Dienstleistungen

  • Überprüfen, ob Dienstleistungen und Produkte unterschiedlich auf Frauen und Männer wirken
  • Es ist wichtig, zu prüfen:
    • Wer sind die Nutzer*innen der Leistungen?
    • Wer sind die Kund*innen?
    • Was sind die Zielgruppen?
    • Gibt es je nach Geschlecht unterschiedliche Bedürfnisse?
    • Werden bei der Planung und Gestaltung die oft unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt?
    • Können sich alle Zielgruppen gleichermaßen über das Angebot informieren?
    • Wer profitiert am meisten?
    • Welche Gruppe hätte besondere Nachteile, wenn sie das Angebot nicht nutzen könnte?
    • Sind die Räumlichkeiten der Dienststelle baulich gegendert und barrierefrei gestaltet, zum Beispiel Wartebereiche, Beleuchtung, Erreichbarkeit ohne Stufen, Beschilderung?

4. Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern

  • Es gibt verbindliche Ziele für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Entscheidungsebenen.
  • Gezielte Maßnahmen und Strategien für die Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses werden auf allen Entscheidungsebenen gesetzt.
  • Auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei der Besetzung von Arbeitsgruppen, Projektteams, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen, zum Beispiel bei der Auswahl der Vortragenden, wird geachtet.
  • Die Arbeitsplätze und -orte werden - soweit möglich - baulich gegendert und barrierefrei gestaltet, zum Beispiel durch gegenderte Beschilderung, ausreichende Beleuchtung, Vermeidung von potenziell Angst erzeugenden Situationen (etwa schlecht zugängliche Archivräume im Keller), Erreichbarkeit ohne Stufen und ausreichend Sozialräume für unterschiedliche Berufsgruppen.

5. Integration von Gleichstellung in Steuerungsinstrumente

Steuerungsinstrumente sind zum Beispiel Qualitätsmanagement oder Gender Budgeting. Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Die Einbeziehung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen von Frauen und Männern unterstützt
    • die Treffsicherheit,
    • die Wirksamkeit und
    • den optimalen Einsatz von Personal und Budgetmitteln.
  • Alle Ziele, die Personen betreffen, werden gleichstellungsorientiert definiert, die Zielerreichung entsprechend geschlechterbezogen dargestellt.
  • Selbstverständlicher Teil der Controlling-Routine ist die geschlechterbezogene Auswertung der Ergebnisse und die gezielte Steuerung der Geschlechterverhältnisse: die Entwicklung und Umsetzung von (neuen, adaptierten) Zielen, Strategien und Maßnahmen.

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